1.8.3 NQR und EQR


Die Schweiz verfolgt die Ziele der Europäischen Berufsbildungszusammenarbeit. Es wurde der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) erarbeitet und zum europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) zugeordnet (referenziert). Die Relevanz und Umsetzungsmöglichkeit der restlichen Instrumente des Kopenhagen-Prozesses werden laufend vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geprüft bzw. erarbeitet. Ziel ist es, das duale Berufsbildungssystem der Schweiz – insbesondere die höhere Berufsbildung – international zu positionieren.

Die Schweiz besitzt ein hoch qualifiziertes Bildungssystem. Zwei Drittel der Jugendlichen entscheiden sich für eine berufliche Grundbildung. Die höhere Berufsbildung bietet attraktive Karriereperspektiven und garantiert somit den Nachwuchs an hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Da die schweizerischen Abschlüsse im Ausland häufig zu wenig bekannt sind, stossen Berufsbildungsabsolvent/innen bei Bewerbungen im Ausland oder bei Schweizer Unternehmen mit ausländischen Geschäftsführer/innen oftmals auf Schwierigkeiten. Arbeitgebende ohne Kenntnisse des Schweizer Berufsbildungssystems können Berufsbildungsabschlüsse zu wenig einschätzen und bevorzugen international bekannte Hochschul- oder Weiterbildungstitel wie beispielsweise einen Bachelor oder Master.

Lebenslanges Lernen und die berufliche Mobilität sind heute Realität: Arbeitskräfte erwerben im Ausland Qualifikationen und bieten ihre Dienste auf dem internationalen Arbeitsmarkt an. Internationale Firmen mit Sitz in der Schweiz rekrutieren Mitarbeitende auf internationaler Ebene. Doch welches Gewicht hat ein schweizerischer Bildungsabschluss im internationalen Vergleich?

Der Bund setzt sich auf mehreren Ebenen dafür ein, dass die Stärken der dualen Berufsbildung international besser wahrgenommen werden. Mit dem Ziel, die internationale Vergleichbarkeit und Wertschätzung der schweizerischen Berufsbildungsabschlüsse zu verbessern, hat der Bundesrat die Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung verabschiedet. Diese schafft die Grundlage für die Einstufung aller formalen Berufsbildungsabschlüsse in einen nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung) sowie für die Erarbeitung von Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen.

Für die Umsetzung der Europäischen Berufsbildungszusammenarbeit in der Schweiz im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses der EU stehen folgende Instrumente zur Verfügung:

Nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung in der Schweiz (NQR)
Die schweizerische Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Berufsbildung (NQR Berufsbildung) trat am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Zur Unterstützung der Umsetzung des NQR Berufsbildung und der Erarbeitung der Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze bieten das SBFI und das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) über die ersten drei Jahre der Implementierung Schulungen an. Das SBFI führt ein alphabetisches Verzeichnis der eingestuften Abschlüsse, welches halbjährlich aktualisiert wird. Mit der Aufnahme der eingestuften Abschlüsse in das Verzeichnis werden die Niveauzuteilungen rechtsverbindlich festgelegt. Seit Januar 2016 steht das Verzeichnis auf der Internetseite des SBFI zur Verfügung. Die Einstufung eines Abschlusses wird von der Trägerschaft des Abschlusses beantragt. Das genaue Vorgehen ist im Leitfaden Nationaler Qualifikationsrahmen Berufsbildung beschrieben. Das SBFI steuert das Volumen der Anträge über ein Ticket-System.

Der NQR Berufsbildung ist ein aus acht Niveaus bestehendes Raster. Jeder Schweizer Berufsbildungsabschluss wird gemäss seinen Anforderungen einem dieser acht Niveaus zugeordnet. Das Einstufungs-Niveau bezieht sich auf den jeweiligen Berufsbildungsabschluss und nicht auf individuelle Leistungen. Mit Hilfe des von der EU erarbeiteten europäischen Qualifikationsrahmens – welcher als eine Art Übersetzungsinstrument dient – werden die Schweizer Abschlüsse mit Abschlüssen anderer Länder vergleichbar. Für jeden Abschluss der beruflichen Grundbildung wird eine Zeugniserläuterung und für jeden Abschluss der höheren Berufsbildung ein Diplomzusatz erstellt.

Zeugniserläuterung und Diplomzusatz in der Schweiz
Die Zeugniserläuterung und der Diplomzusatz sind Teil des Europass-Portfolioansatzes. Sie sind Instrumente zur Verbesserung der Vergleichbarkeit und Positionierung von Schweizer Berufsbildungsabschlüssen. Sie enthalten Informationen zum Abschluss und ermöglichen damit Arbeitgebenden im In- und Ausland eine Einschätzung der fachlichen Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen. In den Zeugniserläuterungen und Diplomzusätzen wird ausserdem aufgeführt, auf welchem Niveau der Abschluss innerhalb des Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) eingestuft wird. Damit werden die Arbeitsmarktchancen von Berufsbildungsabsolventinnen und -absolventen verbessert und die berufliche Mobilität erleichtert.

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI





 

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