Handelsmittelschulen HMS

Häufige Fragen - FAQ

1. Warum wird das Handelsmittelschuldiplom durch ein EFZ abgelöst?

Das 2004 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) enthält keine Grundlage mehr für ein eidgenössisch anerkanntes Handelsmittelschuldiplom. Der einzige anerkannte Abschluss in der beruflichen Grundbildung ist, neben dem eidgenössischen Berufsattest, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ), das gemäß BBG grundsätzlich auch an einer Handelsmittelschule erworben werden kann.

2. Warum wurden die Standardlehrpläne auf der Grundlage des Ausbildungs- und Prüfungsreglements Kauffrau/Kaufmann 2003 ausgearbeitet?

Hätten nicht die neue Bildungsverordnung für die kaufm. Grundbildung und die neuen Rahmenlehrpläne für die Berufsmaturität abgewartet werden sollen?

Das Reglement 2003 war von Anfang an Grundlage des Projekts. Der bisher gültige Rahmenlehrplan für HMS stammt aus dem Jahr 1981. Die Anpassung an das Reglement 2003 schafft eine aktuelle Ausgangslage für die Weiterentwicklung. Die Koordination mit den laufenden Projekten (Bildungsverordnung und Berufsmaturitätsverordnung) ist auf eidgenössischer Ebene sichergestellt. Im Übrigen wird während der Umsetzungsphase 2010 bis 2014 eine Evaluation durchgeführt, damit die HMS-Bildungsgänge anschliessend in geeigneter Weise und in Abstimmung mit den neuen Grundlagen justiert werden können. Bis zum Abschluss der Evaluation können die HMS gestützt auf die HMS-Richtlinien ausbilden.

3. Warum konnte mit dem Inkraftsetzen der neuen Grundlagendokumente nicht zugewartet werden?

Kantone und Schulen erwarten den Change-Prozess, von dem seit bald 7 Jahren gesprochen wird. Zudem müssen primär die Interessen der Lernenden ins Zentrum gestellt werden. Diese sollen sobald wie möglich ein anerkanntes EFZ erwerben können. Die notwendigen Grundlagen sind bereit. Auch ohne Richtlinien hätten die Kantone gestützt auf das BBG die Möglichkeit gehabt, in HMS auf ein EFZ vorzubereiten. Mit der Inkraftsetzung der Richtlinien kann ein schweizweit gültiges HMS-Profil sichergestellt werden. Zudem ermöglichen die HMS-Richtlinien und die Standardlehrpläne eine gesamtschweizerische Steuerung und eine koordinierte Umsetzung unter Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt.

4. Welches sind die wichtigsten Veränderungen für die Handelsmittelschulen?

Die berufliche Grundbildung ist auf Arbeitsmarktfähigkeit ausgerichtet. Die wichtigsten Veränderungen beziehen sich demzufolge auf die Integration der Bildung in beruflicher Praxis sowie auf die enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen der Arbeitswelt, d.h. mit den beteiligten Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, und mit der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung.

5. Ist in der neuen Bildungsverordnung für die HMS ein eigenes Profil vorgesehen?

In der neuen kaufmännischen Bildungsverordnung ist für die HMS kein eigenes Profil vorgesehen. Hingegen soll den spezifischen Anliegen der schulisch organisierten Grundbildung ein besonderer Abschnitt gewidmet werden. Die Standardlehrpläne für die Bildung in beruflicher Praxis und den schulischen Unterricht an Handelsmittelschulen basieren auf einem spezifischen HMS-Profil, das auch mit der neuen Bildungsverordnung ausgebildet werden kann.

6. Wer ist für die Umsetzung in den Kantonen und die weitere Begleitung zuständig?

Zuständig für die Umsetzung sind die kantonalen Ämter für Berufsbildung. Sie bestimmen die Projektleitung, sorgen für die Aufsicht und stellen eine Bildungsbewilligung aus.

7. Wer ist für die Bildung in beruflicher Praxis innerhalb der Schule zuständig?

Die Bildung in beruflicher Praxis und die Begleitung der externen Praktika sind Bestandteile des Lehrauftrags von geeigneten Lehrpersonen in Handelsmittelschulen. Denkbar sind dabei auch Kooperationen mit den für die überbetrieblichen Kurse der dualen Grundbildung zuständigen Organisationen der Arbeitswelt vor Ort oder mit geeigneten Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern.

8. Wie kann die regionale Wirtschaft in den Schulbetrieb bzw. in die Bildung in beruflicher Praxis integriert werden?

Die regionale Wirtschaft ist durch die Schule einzubeziehen. Sie kann sich in der Bildung in beruflicher Praxis beteiligen oder Praktika für die Lernenden anbieten. Die Verantwortung aber bleibt in jedem Fall bei der Schule.

9. Wie werden die beruflichen Fähigkeiten von Personen in Ausbildung oder am Ende ihrer Ausbildung bewertet?

Die Kantone sind gesetzlich zuständig für die Organisation des Qualifikationsverfahrens. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Schweizerischen Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK). Zusätzlich sind die HMS-Richtlinien und die HMS-spezifischen Ausführungsbestimmungen der SPK zu beachten.

10. Wird der Ausbau der Bildung in beruflicher Praxis den HMS erlauben, weiterhin die für die Fachhochschule notwendige Allgemeinbildung anzubieten?

Das Vorhandensein der von den Fachhochschulen erwarteten erweiterten Allgemeinbildung wird durch die kaufmännische Berufsmaturität bestätigt. Die Handelsmittelschulen sollen auch in Zukunft auf die Berufsmaturität vorbereiten. Für den Zugang zu den Fachhochschulen sind im Übrigen ein EFZ und eine BM die Standardvoraussetzungen.

11. Welche Vorgaben haben Praktikumsbetriebe zu erfüllen?

Die Vorgaben lehnen sich an die bisherigen Bestimmungen im Aide-mémoire III der EBMK an. Die Steuergruppe ist klar der Meinung, dass bei HMS-Praktikumsbetrieben Qualität verlangt werden kann, da die entsprechenden Praktikantinnen und Praktikanten sofort produktiv eingesetzt werden können. Es ist den Betrieben zuzumuten, dass sie die Anforderungen an einen Lehrbetrieb grundsätzlich erfüllen. Massgebend sind dabei die kantonalen Vorgaben.

12. Wann wird die Bezeichnung "Diplom" geändert?

Seit der Umsetzung von "Bologna" ist die Bezeichnung "Diplom" für Abschlüsse auf der Tertiärstufe reserviert. Der Diplombegriff wird in den HMS mit der Neuordnung der HMS-Bildung und der Abgabe eines EFZ abgelöst. Bis dahin kann der Diplombegriff weiter verwendet werden.