Anerkennung in der Schweiz. Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 (am 5. Oktober 2005 in Kraft getreten) wurden die Abschlüsse Bachelor und Master entsprechend der Erklärung von Bologna eingeführt. Mit der im Fachhochschulgesetz geregelten Anerkennung der Fachhochschuldiplome sind diese Diplome und Titel in der Schweiz geschützt.
Die Diplomausbildungen der Fachhochschulen werden mit folgenden eidgenössisch geschützten Titeln abgeschlossen:
- Bachelor of Arts BA und Bachelor of Science BSc (erste Studienstufe)
- Master of Arts and Master of Science MSc (zweite Studienstufe)
Weiterbildungsmasterstudiengänge an Fachhochschulen werden mit folgenden eidgenössisch geschützten Titeln abgeschlossen:
- Master of Advanced Studies MAS
- Executive Master of Business Administration EMBA (Fachbereich Wirtschaft)
Eingeführt wurden die Bachelor-, Master- und Weiterbildungstitel an den Fachhochschulen im Zusammenhang mit der Bolognareform. Die Abschlüsse sind eidgenössisch anerkannt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Internationale Anerkennung. Bei der Anerkennung der Schweizer Fachhochschuldiplome sind zwei Aspekte zu unterscheiden:
Berufliche Anerkennung:
- Auf der Grundlage der bilateralen Verträge der Schweiz mit der Europäischen Union EU (Personen-freizügigkeit).
- Durch sektorielle, internationale Anerkennung der Berufsqualifikation auf der Ebene von privaten Verbänden, die ihrerseits von den EU-Behörden anerkannt werden. Dies ist z.B. bei den schweizerischen Ingenieur- und Architekturausbildungen der Fall. Sie waren bereits als HTL-Ausbildungen von der Fédération internationale des associations nationales d'ingénieurs (FEANI) anerkannt. Schweizer Ingenieurinnen und Ingenieure können sich unter bestimmten Bedingungen als "EURING"-Ingenieure/Ingenieurinnen registrieren lassen.
Anerkennung von Studienleistungen und Abschlüssen im Hinblick auf ein Weiterstudium:
- Durch bilaterale Abkommen der Schweiz mit einzelnen Staaten. Die Fachhochschulen sind integriert in die bilateralen Abkommen für den Hochschulbereich mit Deutschland, Österreich und Italien. Mit Frankreich gibt es nur ein Teilabkommen – auf nicht staatlicher Ebene – zwischen den Universitätsrektorenkonferenzen; die Berücksichtigung der Fachhochschulen ist geplant.
Berufszugang. Der Besitz eines schweizerisch oder eidgenössisch anerkannten ausländischen Diploms hat zur Folge, dass die Kantone Inhaberinnen und Inhabern des Diploms den gleichen Zugang zu kantonal reglementierten Berufen gewähren müssen wie den entsprechend diplomierten Angehörigen des eigenen Kantons. Der Besitz eines anerkannten ausländischen Diploms führt daher zum gleichberechtigten Zugang zur Berufsausübung in allen Kantonen. Die Anerkennung beinhaltet nicht den Anspruch auf eine bestimmte Stelle, aber die gleichberechtigte Behandlung im Bewerbungsverfahren.
Weiterstudium an einer universitären Hochschule. Der Bachelor-Abschluss einer Hochschule (Universität oder Fachhochschule) berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen, an einer anderen Hochschule ein Master-Studium zu beginnen. Die Hochschulen ihrerseits sind berechtigt, inhaltliche und für alle Bewerbenden gleiche Anforderungen zu formulieren. Wie der Übertritt von Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen von der Fachhochschule in ein Master-Studium an der Universität bzw. ETH aussehen wird, wird zurzeit erst festgelegt; grundsätzlich ist dieser Weg aber offen.
Umwandlung der alten Diplome. Die früher erlangten Abschlüsse der höheren Fachschulen (z.B. HTL, HWV und HFG) können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in ein Fachhochschul-Diplom umgewandelt werden.