Lehrer/innen für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung unterrichten an Berufsfachschulen.
Die Voraussetzungen für die Lehrbefähigung von Lehrpersonen für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung sind neu in der Verordnung zum Berufsbildungsgesetz geregelt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) einen neuen Rahmenlehrplan für Lehrpersonen für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung entwickelt. Dieser ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die bisher an Hochschulen qualifizierten Sportlehrer/innen bleiben grundsätzlich für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung qualifiziert.
Anforderungen:
- Hochschulabschluss
- Lehrbefähigung für die obligatorische Schule
- Betriebliche Erfahrung von mindestens 6 Monaten
Das Studium erfordert einen Aufwand von 1‘800 Lernstunden, 300 Lernstunden für angehende Lehrpersonen für den Sportunterricht, die über eine Lehrbefähigung für die obligatorische Schule resp. über eine entsprechende gymnasiale Lehrbefähigung verfügen.
Studieninhalte:
In der Ausbildung werden das sportspezifische Wissen und das sportmotorische Können mit unterschiedlichen didaktischen Handlungskompetenzen erweitert. Angehenden Sportlehrer/innen werden jene Wissensbestände, Handlungsroutinen und Reflexionsformen vermittelt, welche ein zweck- und situationsangemessenes sowie ethisch gerechtfertigtes Berufshandeln ermöglichen. Zum Aufbau der lehrbefähigenden Handlungskompetenzen sind im Rahmen der berufspädagogischen Ausbildung erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Ausbildungsangebote sowie Praktika im Sportunterricht an Berufsfachschulen zu belegen.
Bildungsziele laut Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015)
- Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten.
- Unterrichtseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden planen, durchführen und überprüfen.
- Beurteilung, und Förderung der Lernenden.
- Das rechtliche, beraterische und betriebliche Umfeld erfassen und damit sowie mit den gesetzlichen Vertretungen umgehen.
- Die eigene Arbeit reflektieren und im Kollegium kooperativ einbringen.
- Den Transfer von der Praxis in die Theorie und von der Theorie in die Praxis beherrschen.
- Die Inhalte des Lehrfaches theoretisch durchdringen und fachdidaktisch aufbereiten.
Lehrer/innen für den Sportunterricht in der Berufsbildung gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, also zum Kreis jener Fachleute, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.
Das BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
- Andere Berufsbildner/innen (wie jene in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und in anerkannten Bildungsinstitutionen)
- Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität (Berufsfachschullehrer/innen)
- Prüfungsexpertinnen und -experten
Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.
Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch