In der kaufmännischen Grundbildung und im Detailhandel ist die schulische Ausbildung anders aufgebaut als in vielen anderen Grundbildungen. Sie besteht hauptsächlich aus den beiden Fachbereichen Branchenkunde (Detailhandel) bzw. IKA (KV) sowie Wirtschaft und Gesellschaft und Sprachunterricht. Hauptberufliche Lehrer/innen für „Wirtschaft und Gesellschaft“ unterrichten im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung.
Anforderungen:
- Hochschulabschluss in Wirtschaft oder Recht und Zusatzausbildung im jeweils anderen Bereich
- Betriebliche Erfahrung von mindestens 6 Monaten
Das Studium erfordert einen Aufwand von 1‘800 Lernstunden.
Studieninhalte:
- Fachdidaktik W&G
- Berufspädagogik und Erziehungswissenschaften
- Berufspraktische Ausbildung
Bildungsziele laut Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015)
- Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten.
- Unterrichtseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden planen, durchführen und überprüfen.
- Beurteilung, und Förderung der Lernenden.
- Das rechtliche, beraterische und betriebliche Umfeld erfassen und damit sowie mit den gesetzlichen Vertretungen umgehen.
- Die eigene Arbeit reflektieren und im Kollegium kooperativ einbringen.
- Den Transfer von der Praxis in die Theorie und von der Theorie in die Praxis beherrschen.
- Die Inhalte des Lehrfaches theoretisch durchdringen und fachdidaktisch aufbereiten.
Lehrer/innen für den allgemeinbildenden Unterricht gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, also zum Kreis jener Fachleute, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.
Das BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
- Andere Berufsbildner/innen (wie jene in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und in anerkannten Bildungsinstitutionen)
- Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität (Berufsfachschullehrer/innen)
- Prüfungsexpertinnen und -experten
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Lehrbefähigung für die berufskundliche Bildung und der Lehrbefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht oder von Fächern, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Für die nebenberufliche Bildungstätigkeit an Berufsfachschulen gelten besondere Bestimmungen.
Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.
Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch