5.3.3 Die Lehrer/innen fÜr den Unterricht in IKA im Hauptberuf


Lehrer/innen für die kaufmännischen Fächer „Wirtschaft und Gesellschaft“ (W&G – KV, Detailhandel) und „Information, Kommunikation und Administration“ (IKA – KV) fallen grundsätzlich unter die Bedingungen für berufskundliche Lehrer/innen. Hauptberufliche Lehrer/innen mit dem Lehrdiplom „Information, Kommunikation und Administration“ (IKA) unterrichten vorwiegend in der kaufmännischen Grundbildung.

Allgemeine Anforderungen für IKA im Hauptberuf:

Je nach Bildungsinstitution sind die Anforderungen unterschiedlich. Das Studium erfordert einen Aufwand von 1800 Lernstunden.

Studieninhalte:

Bildungsziele laut Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015) Berufsfachschullehrer/innen berufskundlicher Unterricht gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, also zum Kreis jener Fachleute, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.

Das BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche: Das Gesetz unterscheidet zwischen der Lehrbefähigung für die berufskundliche Bildung und der Lehrbefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht oder von Fächern, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Für die nebenberufliche Bildungstätigkeit an Berufsfachschulen gelten besondere Bestimmungen.

Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.

Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch





 

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