5.2.4 Die Berufsbildner/innen in Überbetrieblichen Kursen und LehrwerkstÄtten


Unter dem Begriff „Andere Berufsbildner/innen“ sind Berufsbildner/innen gemeint, die in überbetrieblichen Kursen und an vergleichbaren dritten Lernorten, in Lehrwerkstätten und anderen für die Bildung in beruflicher Praxis anerkannten Institutionen tätig sind. Unterschieden wird zwischen Berufsbildner/innen im Haupt- oder Nebenberuf.

Anforderungen für Berufsbildner/innen im Hauptberuf. Berufsbildner/innen im Hauptberuf verfügen über einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder über eine gleichwertige Qualifikation auf dem Fachgebiet, in dem sie ausbilden, über zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet und über eine berufspädagogische Bildung von 600 Lernstunden (BBV Art. 45).

Studieninhalte:

Anforderungen für Berufsbildner/innen im Nebenberuf. Berufsbildner/innen im Nebenberuf verfügen über einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder über eine gleichwertige Qualifikation auf dem Fachgebiet, in dem sie bilden, über zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet und über eine berufspädagogische Bildung von 300 Lernstunden (BBV Art. 45).

Studieninhalte:

In den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI 1.1.2015) ist detailliert festgehalten, welche Bildungsziele die Berufsbildner/innen im Haupt- oder im Nebenberuf während ihrer Ausbildung und Tätigkeit verfolgen oder beachten müssen:

Art. 44 bis 47 BBV über die Mindestanforderungen für die praktische und die schulische Lehrtätigkeit schliessen alle in der Berufsbildung tätigen Lehrer/innen ein, nicht wie bisher nur die Berufsfachschullehrer/innen (z.B. auch die Lehrer/innen an überbetrieblichen Kursen). Weil die Aufsicht über die Schulen und die Anstellung der Lehrer/innen in die kantonale Kompetenz fällt, wurde die Fortbildungspflicht für Lehrer/innen nicht speziell erwähnt. Fortbildung ist für jede fachlich kompetente Lehrperson eine Notwendigkeit, die der Bund weiterhin unterstützen wird.

Zuordnung zum Kreis der Berufsbildungsverantwortlichen. Andere Berufsbildner/innen in überbetrieblichen Kursen und Lehrwerkstätten gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.

Das BBG unterscheidet:

Die Bildung und die Abschlüsse der Berufsbildungsverantwortlichen sind in den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015) geregelt. Diese gelten jedoch nicht für die Prüfungsexpertinnen und -experten.

Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.

Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch







 

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