5.2.1 Die Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben


Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben vermitteln den Lernenden den praktischen Teil der beruflichen Grundbildung. Sie verfügen über ein eidg. Fähigkeitszeugnis des Berufs, in dem sie bilden, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Lehrgebiet und angemessene pädagogische Qualifikationen, die sie sich in 100 Lernstunden oder 40 Kursstunden aneignen können.

Das Berufsbildungsgesetz von 1978 kannte den „Lehrmeisterkurs“. Dieser dauert 40 Kursstunden bzw. eine Woche. Darüber hinaus sieht die Berufsbildungsverordnung in Art. 44 Absatz 1 eine Ausbildung von 100 Lernstunden vor. Damit werden die Berufsbildner/innen in ein umfassendes pädagogisches Konzept für alle Berufsbildungsverantwortlichen einbezogen. Es handelt sich nicht mehr darum, in Kursen lediglich ein Basiswissen vorgesetzt zu bekommen. Vielmehr geht es bei allen Berufsbildungsverantwortlichen um eine integrierte Bildung, die praktisch umgesetzt und abschliessend in ihrer Gesamtheit überprüft wird. Die Inhalte der berufspädagogischen Ausbildung sind nicht berufsbezogen. Sie betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen.

100 Lernstunden. Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben – mit eidg. anerkanntem Diplom – im Umfang von 100 Lernstunden (BBB). Die Ausbildung als Berufsbildner/in in Lehrbetrieben kann auch mit einem Diplom abgeschlossen werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten absolvieren ein Qualifikationsverfahren, bei dem geprüft wird, ob sie in der Lage sind, selbstständig und verantwortlich Lernende auszubilden, d.h. Lernende auszuwählen, sie fachlich und methodisch zu begleiten und zum erfolgreichen Abschluss zu führen. Das Qualifikationsverfahren basiert auf dem Nachweis der Ausbildungspraxis. Damit wird die Qualität der betrieblichen Bildung gesichert. Der wesentliche Unterschied zum 40-stündigen Kurs bildet neben dem Qualifikationsverfahren der Umstand, dass der Bildungsumfang nicht als Präsenzzeit (40 Kursstunden) vorgeschrieben ist, sondern dass die Zeit, die insgesamt aufgewendet wird, festgelegt ist. Die 100 Lernstunden enthalten demnach die Präsenzzeit im Kurs, das Selbststudium, die Umsetzung der Bildungsplanung im Lehrbetrieb und die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren. Dieses Qualifikationsverfahren ist je nach Kursträger unterschiedlich geregelt (Dossier, Prüfungsgespräch u. a.).

40 Kursstunden. Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben – mit kantonalem, eidg. anerkanntem Kursausweis – im Umfang von 40 Kursstunden (KBB). Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK hat 2007 den Lehrplan für den Kurs im Umfang von 40 Kursstunden verabschiedet. Die Kantone, die verantwortlich für die Ausbildung der Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben sind, haben sich damit eine gemeinsame Basis gegeben und die gegenseitige Anerkennung der Kurse sichergestellt.

Kursinhalte sind:
1. Umgang mit den Lernenden
2. Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung
3. Berücksichtigen der individuellen Fähigkeiten
4. Rahmenbedingungen der Berufsbildung

Haben Berufsbildner/innen bereits eine berufspädagogische Qualifikation, so können sie vom Besuch der Kurse ganz oder teilweise befreit werden. Berufsbildner/innen aus Berufen, die seit 2004 neu unter das BBG fallen, müssen – wie jene aus dem Gesundheitsbereich – keinen entsprechenden Kurs mehr absolvieren, wenn sie bereits fünf Jahre Lernende ausgebildet haben.

Das Berufsbildungsgesetz vom 13.12. 2002 (in Kraft seit 1.1.2004) verbindet mit der Bezeichnung „Berufsbildnerin/Berufsbildner“ gegenüber der alten Regelung keine erweiterten Anforderungen. Der Terminologiewechsel trägt lediglich der Tatsache Rechnung, dass der traditionelle Lehrmeister – der Patron – in weiten Teilen der Berufsbildung nicht mehr die Bildungsverantwortung für die Lernenden trägt. Das Obligatorium, die Bildung für Berufsbildner/innen besucht zu haben, gilt nur für die ausbildungsverantwortliche Person. Es ist erwünscht und häufig Praxis, dass mehrere Personen eines Betriebes über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
Der mit dem Berufsbildungsgesetz vom 13.12. 2002 eingeführte Begriff Berufsbildner/in in Lehrbetrieben ist entstanden

Zuordnung zum Kreis der Berufsbildungsverantwortlichen. Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.

Das BBG unterscheidet:

Die Bildung und die Abschlüsse der Berufsbildungsverantwortlichen sind in den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverantwortliche geregelt. Dieser gilt jedoch nicht für die Prüfungsexpertinnen und -experten.

Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.

Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch

Quelle: Rahmenlehrpläne für Berufsbildungsverantwortliche, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, SBFI, 2015







 

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