Die Lerndokumentation (auch Arbeitsbuch, Ausbildungsdokumentation oder Bildungsordner genannt) ist ein Instrument zur Förderung der betrieblichen Bildung für die lernende Person und die verantwortliche Berufsbildnerin bzw. den verantwortlichen Berufsbildner. Die meisten Bildungsverordnungen schreiben das Führen einer Lerndokumentation vor. Deshalb muss der lernenden Person dazu während der Arbeitszeit genügend Zeit eingeräumt werden. Die lernende Person hält in der Lerndokumentation Folgendes laufend fest:
- alle wesentlichen Arbeiten
- die erworbenen Fähigkeiten und
- die Erfahrungen, die sie im Lehrbetrieb macht.
Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner ersieht aus der Lerndokumentation den Bildungsverlauf, das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person. Die Lerndokumentation hat zwei Funktionen:
- Sie unterstützt den Lernprozess, weil die lernende Person die Arbeiten noch einmal durchgehen, dokumentieren und sich überlegen muss, wie sie was ausgeführt hat.
- Sie dient als Nachschlagewerk während der beruflichen Grundbildung und je nach Beruf auch für die Abschlussprüfung.
Lernberichte. Zentraler Teil der Lerndokumentation sind die Lernberichte (früher Arbeitsrapporte). In diesen beschreiben die Lernenden regelmässig (mindestens einmal pro Monat) eine Arbeitssituation und machen sich Gedanken, welche Handlungskompetenzen sie in dieser Situation angewandt haben.
Ziele formulieren. Für das Führen einer Lerndokumentation braucht es von den Lernenden: Ausdauer, Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen und Belastbarkeit. Den Lernenden muss ersichtlich sein, weshalb eine Lerndokumentation Sinn macht. Deshalb ist es wichtig, ihnen aufzuzeigen, wofür das Führen einer Lerndokumentation hilft:
- Die betriebliche Grundbildung strukturieren und dokumentieren
- Arbeitsabläufe mit Text und Bild nachvollziehen
- Die Ausbildung reflektieren
- Selbst Verantwortung für die Ausbildung übernehmen
- Als Vorbereitung für die Besprechung des Bildungsberichts
- Als Vorbereitung für die Abschlussprüfung (Nachschlagewerk)
Lernende begleiten. Die Berufsbildner/innen sollten die Lernenden beim Führen der Lerndokumentation unterstützen. Es gehört zu ihren Führungsaufgaben zu motivieren, initiieren, begleiten und optimieren. Je genauer die Vorgaben sind, desto sicherer verläuft der Start. Form, Inhalt und Umfang müssen klar festgelegt werden, mindestens zu Beginn der beruflichen Grundbildung. Später können die Lernenden einzelne Vorgaben in Selbstverantwortung variieren und erweitern. Wie das umgesetzt und durchgeführt wird, kann von Beruf zu Beruf unterschiedlich gehandhabt werden.
Verschiedene Organisationen der Arbeitswelt geben eine branchenbezogene Lerndokumentation heraus, die in der Regel bei der Organisation selbst, in der Berufsfachschule oder den überbetrieblichen Kursen bezogen werden kann. Für alle anderen hat das Schweizerische Dienstleistungszentrum Berufsbildung I Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (SDBB) einen Ordner für die Lernenden mit dem Titel „Lerndokumentation berufliche Grundbildung“ entwickelt.
Lerndokumentation überprüfen. Die Berufsbildner/innen müssen die Dokumentation regelmässig kontrollieren und unterzeichnen. Zudem besprechen sie mindestens einmal pro Semester die Lerndokumentation und den Bildungsstand und halten dies in einem Bildungsbericht fest. Ebenfalls in der jeweiligen Bildungsverordnung ist festgehalten, ob die Lerndokumentation an der Abschlussprüfung als Hilfsmittel verwendet werden darf.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013
Lerndokumentation berufliche Grundbildung, SDBB 2014