3.1.4 Die Schnupperlehre


Ziel einer Schnupperlehre. Durch praktische Arbeit und eigene Anschauung kann die jugendliche Person abklären, ob sie für den Beruf, der sie interessiert, die erforderlichen Neigungen und Voraussetzungen mitbringt. Eine Schnupperlehre ist ab dem 8. Schuljahr sinnvoll. Sie kann auch als Teil des Selektionsverfahrens vom Lehrbetrieb durchgeführt werden. Ziel ist es dann herauszufinden, ob Bewerber/innen neben der beruflichen Eignung auch in den Lehrbetrieb passen beziehungsweise ob ihnen das betriebliche Umfeld zusagt.

Durchführung einer Schnupperlehre
Dauer. Eine Schnupperlehre kann zwischen einem und fünf Tagen dauern, je nach Wunsch und Möglichkeiten des Betriebs und der Jugendlichen.

Atmosphäre. Die junge Person sollte ein möglichst abgerundetes und authentisches Bild des Berufs erhalten und für diese wichtige Erfahrung eine Atmosphäre freundlicher Anteilnahme vorfinden. Es ist darum besonders wichtig, dass der Betrieb die jugendliche Person berät, sie anleitet, geduldig auf sie eingeht und sie vor allem ermutigt, Fragen zu stellen.

Programm. Die Arbeiten sollten ein möglichst reales Bild des Zielberufs aufzeigen. Es ist sinnvoll, dass der Betrieb ein spezifisches Schnupperlehr-Programm in Form von Tagesabläufen erstellt, an dem sich die junge Person orientieren kann. Soweit es die betrieblichen Abläufe zulassen, sollen die verschiedenen Arbeitseinsätze so gestaltet werden, dass die junge Person nicht überfordert ist und dennoch einen Gesamteindruck von Beruf und Betrieb erhalten kann.

Betreuung. Während der ganzen Schnupperlehrzeit sollte die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner für die Betreuung verantwortlich sein. Für einzelne Arbeiten können auch andere Mitarbeiter/innen die Betreuung übernehmen. Das kann sehr wohl eine lernende Person sein, die den Jugendlichen im Betrieb Arbeitsabläufe erklärt und sie in den Pausen oder beim Mittagessen begleitet. Wichtig ist, dass die Jugendlichen immer wissen, an wen sie sich wenden können.

Schnupperlehr-Tagebuch und -bericht. Damit die junge Person einen möglichst klaren und vertieften Einblick in den Beruf erhält, kann sie das Erlebte in einem Schnupperlehr-Tagebuch festhalten. Im Schnupperlehr-Programm sollte dafür Zeit eingeplant werden. Am Ende der Schnupperlehre kann die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die jugendliche Person bitten, einen Schlussbericht über die Schnupperlehre zu schreiben. Das Schnupperlehr-Tagebuch bietet dafür eine nützliche Grundlage.

Bewertung der Jugendlichen in der Schnupperlehre. Um eine zuverlässige und möglichst ganzheitliche Beurteilung der Jugendlichen zu erreichen, sollten nicht nur einzelne Arbeiten, sondern auch Sozialkompetenzen wie Hilfsbereitschaft, Benehmen und Interesse, bewertet werden. Es macht Sinn, von allen Betreuungspersonen eine Bewertung mit den wichtigsten Begründungen anhand von Bewertungsblättern erstellen zu lassen.

Schlussbesprechung. In der Schlussbesprechung werden die gemachten Erfahrungen des Jugendlichen anhand des Schnupperberichts oder Schnupperlehr-Tagebuchs sowie die Gesamtbewertung des Betriebs einfliessen. Es ist auch möglich, die Eltern zur Schlussbesprechung einzuladen. Der jungen Person muss klar werden, ob sie sich für diesen Beruf eignet und/oder was die weiteren Schritte zur Berufswahl oder Lehrstellensuche sind. Ist die Schnupperlehre Teil der Selektion, ist sie für den Betrieb das beste Verfahren, um zu klären, ob sich die junge Person eignet.

Anerkennung für gute Leistungen. Bei der Verabschiedung kann der Betrieb der jungen Person eine symbolische Anerkennung übergeben. In welchem Rahmen diese ausfällt, liegt ganz im Ermessen des Betriebs.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Versicherungen
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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