2.6.4 Die Prüfungsformen der Abschlussprüfung


Berufspraxis. Damit sind alle Prüfungsteile gemeint, die mit der praktischen Ausübung des Berufs zu tun haben, also das Fertigen eines Werkstücks bei einem handwerklichen oder die Korrespondenz beim kaufmännischen Beruf.

Berufstheorie. In der Berufstheorie wird geprüft, ob die für den Beruf notwendigen und grundlegenden Kenntnisse vorhanden sind.

Allgemeinbildung. Bei den allgemeinbildenden Fächern geht es um das grundlegende Wissen, den zivilen und beruflichen Alltag bewältigen zu können.

Berufsmaturität. Bei der Berufsmaturität handelt es sich um eine inhaltlich und zeitlich erweiterte Allgemeinbildung (z.B. Fremdsprachen). Die Themen werden gegenüber dem allgemeinbildenden Unterricht vertiefter behandelt (z.B. Mathematik, Muttersprache).

Überbetriebliche Kurse (üK). Überbetriebliche Kurse dienen – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten.

Mündlich / schriftlich / praktisch. Mündlich und schriftlich kann bei praktisch allen Teilen geprüft werden, also bei Fremdsprachen, bei der Rechtskunde oder bei der Warenkunde. Grundsätzlich besteht in Bezug auf den Inhalt kein Unterschied zwischen mündlicher oder schriftlicher Prüfung, der Unterschied ist auf der Ebene der Fähigkeiten wie Verständnis, Ausdruck und Kommunikation wirksam. Ausnahme ist die Sprache, weil beim mündlichen Test Grammatik nur teilweise und Orthografie fast nicht erfasst werden kann. Bei einer praktischen Prüfung geht es darum, zu sehen, ob jemand eine konkrete Aufgabe, wie sie z.B. für die Ausübung des Berufs verlangt wird, ausführen kann.

Komplexität / Anforderungen an Ausführung. Im Sinne der Taxonomie von Handlungskompetenzen im Bildungsplan geht es hier um die Anforderungsstufe, bei der Gelerntes erinnert, Wissen wiedergegeben und Handlungen nach Anleitung ausgeführt werden können. Das heisst, Gelerntes wird in komplexeren Zusammenhängen geprüft, es handelt sich also nicht nur um das Abfragen von Wissen.

Individuelle praktische Arbeit. In verschiedenen Berufen besteht die Möglichkeit, gegen Ende der beruflichen Grundbildung die Abschlussprüfung im praktischen Teil mit einer individuellen praktischen Arbeit abzuschliessen. Der Lehrbetrieb wählt eine geeignete praktische Arbeit als Abschlussarbeit aus und reicht diese zur Genehmigung den Prüfungsexperten und -expertinnen ein. Die lernende Person bearbeitet die IPA während mehrerer Arbeitsstunden (gemäss Bildungsverordnung oder Bildungsplan) und führt ein Arbeitsjournal. Das Fundament für das pädagogische Konzept der Projektarbeit steht in der Berufsbildung. Das Gesellenstück ist im Prinzip eine Produktivarbeit mit dem Prozessverlauf eines Projekts. Während der beruflichen Grundbildung und der Qualifikationsverfahren wird diese Arbeits- und Prüfungsform auf Grund der Einsicht einer modernen, auf die Berufstätigkeit ausgerichteten Berufsbildung immer häufiger und gezielt eingesetzt.

Individuell / kollektiv. Die individuelle Prüfung ist die klassische Form. Die Berufsleute müssen beweisen, dass sie etwas alleine und selbstständig können oder wissen. Im Sinne der Sozialkompetenz und im Hinblick auf die von der Arbeitswelt mehr und mehr geforderte Teamfähigkeit werden während der beruflichen Grundbildung Aufgaben gestellt, die von mehreren Lernenden als Gruppe ausgeführt werden. Die selbstständige Vertiefungsarbeit in der Allgemeinbildung wird meistens in Gruppen erarbeitet.

Vorgezogene Prüfungsteile / Teil- / Schlussprüfung. Die Idee einer umfassenden Prüfung am Schluss der beruflichen Grundbildung ist in der Berufsbildung fest etabliert. Neuere Bildungskonzepte für bestimmte Berufe sehen vor, einzelne Teile schon während der beruflichen Grundbildung abzuschliessen. Dabei handelt es sich meistens um berufstheoretische Grundlagen, die mit einer Prüfung evaluiert werden, um abzusichern, ob darauf aufbauend die praktische Anwendung im Sinn der Berufsausübung angegangen werden kann. Bei der Zwischenprüfung handelt es sich um einen Test, um bei Zweifelsfällen festzustellen, ob die berufliche Grundbildung fortgesetzt werden kann oder ob Massnahmen getroffen werden müssen. Mit vorgezogenen Prüfungsteilen werden schulische Fächer sowie betriebliche Teile (z.B. bei Forstwart oder Gärtner, jahreszeitlich bedingte Prüfungsfächer) abgeschlossen. Das Ergebnis zählt als Teil des entsprechenden Qualifikationsverfahrens.

Beurteilung. Überbetrieblicher Kurs, Betrieb, Berufsfachschule. Für die Gesamtnote bei der Abschlussprüfung können auch Noten aus der betrieblichen Praxis, den überbetrieblichen Kursen und der Berufsfachschule berücksichtigt werden. Der Schlüssel für die Berechnung ist in der Bildungsverordnung festgelegt. Bei den Erfahrungsnoten geht es darum, den Lernleistungen, die die Lernenden in den verschiedenen Lernorten erbracht haben, Gewicht zu geben und die Leistungen somit nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern über einen längeren Zeitraum zu berücksichtigen.





 

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