2.6.3 Die verschiedenen Qualifikationsverfahren


Drei verschiedene Wege führen zu einem eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ oder zu einem eidg. Berufsattest EBA. Die berufliche Grundbildung (2, 3 oder 4 Jahre Lehrzeit) mit praktischer Ausbildung in einem Lehrbetrieb, Besuch der überbetrieblichen Kurse üK und des Unterrichts an der Berufsfachschule. Die Ausbildung in einer schulisch organisierten Grundbildung sowie der Weg über die Nachholbildung nach Art. 32 BBV oder über die Nachholbildung nach Art. 31 BBV (Validation).

Für jeden Beruf sind die gültigen Bestimmungen in der entsprechenden Bildungsverordnung definiert, beispielsweise:

Die Durchführungsform hängt unter anderem ab vom Aufbau der Bildungsverordnung (resp. des Bildungsplans) (z.B. in sich abgeschlossene Bildungseinheiten), den Ansprüchen des Berufsfeldes (z.B. gleiche Prüfung an allen Bildungsorten).

Abschlussprüfung mit zentral oder dezentral erarbeiteter Aufgabenstellung.
Das Qualifikationsverfahren findet in Form von Prüfungen am Schluss der beruflichen Grundbildung statt. Eigenheiten:

Zentrale Verfahren. Bestehen aus vorgegebenen Qualifikationsteilen, die von allen Lernenden unter den gleichen Voraussetzungen zu bestehen sind. Die Aufgaben werden von einer zentralen Stelle auf Grund der Ziele und Anforderungen im Bildungsplan erarbeitet.

Eigenheiten:

Dezentrale Verfahren. Bestehen aus Qualifikationsteilen, die auf örtliche Verhältnisse abgestimmt sind. Die Aufgaben werden auf Grund der Ziele und Anforderungen im Bildungsplan zusammengestellt.

Eigenheiten:

Teilprüfungen. Das Qualifikationsverfahren wird in Teilprüfungen, verteilt auf die gesamte berufliche Grundbildung, durchgeführt.

Eigenheiten:

Andere Qualifikationsverfahren. Als andere Qualifikationsverfahren gelten Verfahren, die in der Regel nicht in Bildungserlassen festgelegt, aber geeignet sind, die erforderlichen Qualifikationen festzustellen. Diese Verfahren können für bestimmte Personengruppen standardisiert und in den massgebenden Bildungserlassen geregelt werden.

Erfahrungsnoten (ERFA). Für die Gesamtbeurteilung von Qualifikationsverfahren können auch Erfahrungsnoten berücksichtigt werden. Sie widerspiegeln die Leistungen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern über einen längeren Zeitraum und werden damit dem Lernfortschritt gerecht. Erfahrungsnoten spielen in allen drei Lernorten (Betrieb, überbetriebliche Kurse üK, Berufsfachschule) eine grosse Rolle.

Bei der individuellen praktischen Arbeit (IPA) im Betrieb bewerten die Berufsbildner/innen zusätzlich zum Ergebnis auch den Prozess. Die Arbeits- und Lernsituationen (ALS) oder die Prozesseinheiten (PE) in der kaufmännischen Grundbildung sind ebenfalls Beispiele für eine Prozessbeurteilung. Auch im Gesundheitsbereich werden prozessorientierte Beurteilungsverfahren angewendet. Die verschiedenen Erfahrungsnoten werden grundsätzlich separat in einem eigenen Qualifikationsbereich zusammengefasst und dargestellt.

Vorgegebene praktische Arbeit (VPA) ist die Alternative zur individuellen praktischen Arbeit. Sie wird während der ganzen Prüfungszeit von zwei Experten beaufsichtig. Es gelten für alle Lernenden die Prüfungspositionen und die Prüfungsdauer, die in der Bildungsverordnung festgelegt sind.

Vertiefungsarbeit (VA). Teil der Allgemeinbildung. Mit der VA, die auch in Gruppen realisiert werden kann, vertiefen die Lernenden ihre Kenntnisse in einem von ihnen gewählten Thema in der Regel währen 8 bis 12 Schultagen (je 3 Lektionen).

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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