2.4.2 Die Wege zur Berufsmaturität


Die Berufsmaturität ist ein moderner und eigenständiger Bildungsabschluss, der die Vorteile einer praxisorientierten Ausbildung der beruflichen Grundbildung mit einer breiten Allgemeinbildung kombiniert. Die Berufsmaturität fördert wichtige Kompetenzen wie Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenz. Neben einem eigenständigen Bildungswert gewährleistet die Berufsmaturität den Zugang zu höheren Fachschulen und öffnet gar den Weg an die Universität.

Anforderungen. Wer die Berufsmaturität anstrebt, muss fähig und bereit sein, mehr zu leisten und während der beruflichen Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis zusätzlichen Unterricht zu besuchen resp. nach der beruflichen Grundbildung einen zusätzlichen Aufwand in Kauf zu nehmen.

Die Aufnahmebedingungen. Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis beginnt, d.h. eine Lehrstelle und den Lehrvertrag hat oder wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat, kann eine Berufsmaturitätsschule besuchen. Die konkreten Aufnahmebedingen und das Aufnahmeverfahren sind kantonal geregelt. Informationen erteilt das Berufsbildungsamt.

Berufsmaturität während der beruflichen Grundbildung. Neben der Arbeit im Betrieb werden zwei Tage pro Woche für den Besuch der Berufsfachschule eingesetzt. Während dieser zwei Tage wird der Stoff der Berufsmaturität und des berufskundlichen Unterrichts (sowie eine Lektion Sport pro Schultag) vermittelt. Je nach Beruf sind der Berufsmaturitäts- und der Berufskundestoff ganz oder teilweise deckungsgleich, z.B. Sprachfächer bei der kaufmännischen Grundbildung oder naturwissenschaftliche Grundlagen bei technischen Berufslehren. Der Unterrichtsanteil ist um mindestens 1'440 Lektionen höher als bei der reinen beruflichen Grundbildung. Der Besuch des Berufsmaturitätsunterrichts ist kostenlos.

Der Berufsmaturitätsunterricht umfasst drei Bereiche:

Die Fächer im Grundlagenbereich sind:

Die Fächer im Schwerpunktbereich sind:

Es sind in der Regel zwei Fächer zu belegen.

Die Fächer im Ergänzungsbereich sind:

Es sind in der Regel zwei Fächer zu belegen.

Interdisziplinarität. Ein Markenzeichen der Berufsmaturität ist die Interdisziplinarität. Zum Programm der Berufsmaturität gehört deshalb eine interdisziplinäre Projektarbeit: Kandidatinnen und Kandidaten bringen Kenntnisse und Fertigkeiten aus mindestens zwei Fachbereichen ein, bearbeiten ein Projekt und verfassen eine eigenständige Abschlussarbeit, die Bestandteil der Berufsmaturitätsprüfung ist.

Anerkannte Sprachdiplome. Das SBFI kann Fremdsprachendiplome anerkennen. In diesem Fall ersetzt das Diplom einen Teil der Abschlussprüfung im entsprechenden Fach oder die ganze Abschlussprüfung.

An einigen Berufsfachschulen kann die Berufsmaturität auch im zweiten Jahr der beruflichen Grundbildung begonnen werden. Der noch fehlende Teil kann nach dem Lehrabschluss in einem Vollzeit-Blockkurs oder berufsbegleitend nachgeholt werden. Bei den kaufmännischen Berufslehren kann die Berufsmaturität aber mit dem Lehrabschluss abgeschlossen werden.

Berufsmaturität nach der Lehre. Diejenigen, die eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können die Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung nachholen. Die meisten Kantone bieten sowohl einen einjährigen Lehrgang (Vollzeitmodell) und einen berufsbegleitenden Lehrgang an, der in der Regel zwei Jahre dauert.

Berufsmaturität ohne Schulbesuch. Jährlich werden durch die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission Prüfungen für Personen durchgeführt, die sich in der Lage fühlen, ohne vorbereitende Schule die Berufsmaturitätsprüfung zu absolvieren (Informationen erteilt das Prüfungssekretariat der Eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung, EBMP, Bern).

Die Berufsmaturitätsprüfung. Die Berufsmaturität wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden die vier Fächer des Grundlagenbereichs und die zwei Fächer des Schwerpunktbereichs.

Für das Bestehen der Berufsmaturitätsprüfung zählen zudem: Die Noten in den Fächern des Grundlagenbereichs, die Noten in den Fächern des Schwerpunktbereichs, die Noten in den Fächern des Ergänzungsbereichs und die Note für das interdisziplinäre Arbeiten.

Die Lehrer/innen für Fächer der Berufsmaturität prüfen mündlich und schriftlich.

Was mit dem Berufsmaturitäts-Zeugnis möglich wird. Das Berufsmaturitäts-Zeugnis berechtigt in Kombination mit dem eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Berufverwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule. Inhaber/innen einer Berufsmaturität können auch die Ergänzungsprüfung (Berufsmaturität – universitäre Hochschulen) absolvieren. Dieser Abschluss berechtigt sie zum Zugang an eine Universität in der Schweiz oder an eine Eidg. Technische Hochschule.

Gesetzliche Vorschriften. Die Berufsmaturität ist in der Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 2009 geregelt. Der Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität (18.12.2012, SBFI) regelt die Zielsetzungen, die Inhalte und den zeitlichen Rahmen.

Die ersten Lehrgänge nach neuem Rahmenlehrplan starteten im Sommer 2014.







 

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