2.4.1 Der Lehrplan für die Allgemeinbildung (ABU)


Der allgemeinbildende Unterricht ist Teil des ganzheitlichen Bildungsansatzes in der Berufsbildung und orientiert sich an der Erfahrungs- und Erlebniswelt der Jugendlichen. Der pädagogische Auftrag der Lehrpersonen besteht darin, Lernfelder und Lernsituationen zu gestalten, die es den Lernenden ermöglichen, sachkundig und in Zusammenhängen zu denken und zu handeln.

Rahmenlehrplan. Der Rahmenlehrplan stützt sich auf Art. 4 der Verordnung über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (ABU Verordnung, SBFI). In dieser Verordnung werden alle rechtlichen Grundlagen festgelegt, so z.B. der Geltungsbereich, die Ziele und das Qualifikationsverfahren.

Der Rahmenlehrplan 2006 regelt gemäss Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung die Allgemeinbildung für alle Berufsbildungsbereiche. Er bietet eine gemeinsame Grundlage für alle beruflichen Grundbildungen, die die Allgemeinbildung in ihrer Bildungsverordnung nicht selbst regeln. Er schafft für die zwei-, drei- und vierjährigen beruflichen Grundbildungen einen Rahmen, innerhalb dessen nach den unterschiedlichen Lernvoraussetzungen differenziert werden kann.

Der Rahmenlehrplan ist ein Steuerungsinstrument für die Unterrichtsgestaltung und -evaluation. In ihm sind das pädagogisch-didaktische Konzept sowie das Konzept des allgemeinbildenden Unterrichts festgelegt. Die Bildungsziele für die beiden Lernbereiche der Allgemeinbildung: „Gesellschaft“ sowie „Sprache und Kommunikation“ sind ebenfalls im Rahmenlehrplan aufgeführt.

Schullehrplan. Die Leitung und die Lehrkräfte einer jeden Berufsfachschule gestalten gemeinsam den Schullehrplan, der aktuellen, berufsspezifischen, personellen, regionalen und historischen Bedürfnissen Rechnung trägt. Die Schule legt auf der Grundlage der verbindlichen Lernziele des Rahmenlehrplans obligatorische Unterrichtsthemen fest. In diesen werden die Leitidee des jeweiligen Themas, die zu erreichenden Ziele und die Unterrichtsgegenstände beschrieben. Mit dem Erarbeiten des Schullehrplans unter Mitwirkung der Lehrkräfte findet ein Teil Schulentwicklung statt. Lehrkräfte und Schulleitungen pflegen und entwickeln mit der Umsetzung des Rahmenlehrplans ihre Schulkultur. Der Rahmenlehrplan und der Schullehrplan ermöglichen die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für den berufskundlichen Unterricht und für die fachliche Ausbildung im Betrieb. Ziel ist ein vernetzter Unterricht unter den verschiedenen Ausbildungsbereichen. Der Kanton regelt den Erlass der Schullehrpläne und stellt deren Qualität sicher.

Individueller Lehrplan einer Lehrperson. Auf dieser dritten Ebene findet der Unterricht selbst statt. Die Lehrerinnen und Lehrer planen, gestalten und überprüfen ihren Unterricht. Sie halten sich an die Vorgaben der verbindlichen Lernziele aus dem Schullehrplan und gestalten – zusammen mit den Schülerinnen und Schülern – den Wahlbereich. Die Lehrperson ist Gestalterin von Lernsituationen und Lernberaterin. Die Lehrenden streben zusammen mit den Lernenden ein günstiges Lernklima an. Sie schaffen eine Atmosphäre des Vertrauens und der Ermutigung, wobei sie von der Schulleitung unterstützt werden.

Qualifikationsverfahren. Das Qualifikationsverfahren setzt sich bei der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung zusammen aus der Erfahrungsnote, der Vertiefungsarbeit und der Abschlussprüfung. Bei den zweijährigen beruflichen Grundbildungen zählt lediglich die Vertiefungsarbeit und die Erfahrungsnote für die Note des Lehrabschlusses, eine Abschlussprüfung in der Allgemeinbildung gibt es nicht.

Die Abschlussnote der Allgemeinbildung ist das auf eine Dezimale gerundete arithmetische Mittel aus den Noten der drei Teilbereiche.







 

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