1.7.6 Die Finanzierung der
überbetrieblichen Kurse (ÜK)


Die Kosten der überbetrieblichen Kurse werden durch die Verbundpartner der Berufsbildung getragen: Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und Lehrbetriebe.

Kosten der öffentlichen Hand

Bund. Die üK werden vom Bund indirekt durch die Bundespauschale nach Art. 53 BBG mitfinanziert. Er kann den Kantonen keine Vorschriften über die Höhe der Abgeltung der üK machen.

Kantonsteil 1. Die Kantone haben sich auf der Grundlage der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) auf ein einheitliches Finanzierungssystem der überbetrieblichen Kurse geeinigt. Analog dem vom Bund eingeführten Prinzip der pauschalen Abgeltung in der Berufsbildung sehen die Kantone für die Leistungen der BFSV ebenfalls Pauschalen vor. Auf der Grundlage der von den OdA eingereichten Vollkosten für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse berechnet die Schweizerische Berufsbildungsämter Konferenz (SBBK) nach einem einheitlichen Schlüssel die Höhe der üK-Pauschale pro üK-Teilnehmertag und pro Beruf. Der Schlüssel gewährt eine Pauschale, die rund 20 Prozent der Vollkosten beträgt. Diese sollte gemäss der SBBK als Subvention von Seite der öffentlichen Hand ausreichen. Die Pauschalen werden alle fünf Jahre systematisch neu berechnet. 2011 wurden die Pauschalen der letzten Anpassung von der Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV verabschiedet. Ausserordentliche Umstände sowie die Einführung eines neuen Berufs erlauben auch die ausserordentliche Festlegung einer Pauschale. Die Liste der üK-Pauschalen wird auf der Webseite der SBBK publiziert:

Kantonsteil 2. Einige Kantone gewähren zur schweizweit festgelegten üK-Pauschale der SBBK noch eine zusätzliche üK-Abgeltung. Die Art und Weise dieser Pauschale unterscheidet sich von Kanton zu Kanton stark. Einige gewähren nur für Härtefälle einen zusätzlichen Betrag. Andere zahlen systematisch den gleichen Anteil des Kantonsbeitrags 1 dazu. Kantone, die einen kantonalen Berufsbildungsfonds betreiben, richten einen bedeutend höheren Anteil im Kantonsbeitrag 2 aus, dieser kann bis zu einer hundertprozentigen Subventionierung der überbetrieblichen Kurse gehen.

Organisationen der Arbeitswelt (OdA), Fonds.
Viele OdA beteiligen sich an den Investitionskosten oder den Entwicklungskosten für Lehrmittel. In Berufen, die in einem Branchenfonds organisiert sind, können die Kosten durch diesen gespiesen werden.

Betriebe. Die Betriebe bezahlen die Restkosten. Diese können je nach kantonaler Ausgangslage sehr unterschiedlich sein.





 

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