1.7.1 Die Leistungen und Träger





Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt (Sozialpartner, Berufsverbände, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung). Demzufolge wirken verschiedene – staatliche und private – Akteure in der Berufsbildung, die sie tragen und finanzieren:

Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung. Dieses Bildungsangebot bieten die Kantone im Anschluss an die obligatorische Schulzeit an. Jugendlichen werden die Grundlagen für den Beginn einer beruflichen Grundbildung vermittelt. Sie erhalten eine Starthilfe und bereiten sich auf die für sie neuen und unbekannten Anforderungen der Arbeitswelt vor. Die Kosten tragen Kantone, Bund, Gemeinden und die Teilnehmer/innen.

Betriebliche Grundbildung: Im Lehrbetrieb, im Lehrbetriebsverbund, in Lehrwerkstätten, in Handelmittelschulen oder in anderen anerkannten Institutionen. Die Lehrbetriebe tragen den grössten Teil der Bildungskosten. Lehrbetriebe können aber die von den Lernenden erbrachten produktiven Leistungen auf der Habenseite gutschreiben. In Handelsmittelschulen und anderen anerkannten Institutionen können zusätzlich die Lernenden einen Teil der Kosten übernehmen.

Unterricht an der Berufsfachschule: Allgemeinbildender und berufskundlicher Unterricht Die Berufsfachschulen bieten die obligatorische schulische Bildung an. Sie werden von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam finanziert.

Überbetriebliche Kurse. In überbetrieblichen Kurszentren und vergleichbaren Lernorten. Die überbetrieblichen Kurse dauern je nach Beruf einige Tage bis zu über 70 Tage über alle Lehrjahre verteilt. Träger sind in erster Linie die Organisationen der Arbeitswelt. Die Finanzierung wird von Lehrbetrieben, Kantonen und Bund sichergestellt.

Obligatorische schulische Bildung, Berufsmaturitätsunterricht, Freikurse und überbetriebliche Kurse gelten als Arbeitszeit.

Qualifikationsverfahren. Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, die geeignet sind, festzustellen, ob eine Person über die Kompetenzen verfügt, die in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt sind. Das bedeutendste Qualifikationsverfahren ist die Abschlussprüfung am Ende der beruflichen Grundbildung, möglich sind auch Teilprüfungen. Träger der Qualifikationsverfahren sind Kantone, Bund und die Organisationen der Arbeitswelt.

Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen.

Der Sammelbergriff „Berufsbildungsverantwortliche“ schliesst alle Fachleute ein, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln. Dazu gehören: Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben und anderen Berufsbildungsbereichen (z.B. üK), Berufsfachschullehrer/innen und Prüfungsexpertinnen und –experten. Die Kosten tragen Bund, Kantone und Teilnehmer/innen.

Höhere Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung umfasst den berufsbildenden, nicht-hochschulischen Bereich der Tertiärstufe (Tertiärstufe B). Vermittelt werden Qualifikationen, die für eine anspruchsvolle Berufstätigkeit mit Fach- oder Führungsverantwortung erforderlich sind. Die Bildungsangebote sind vielfältig hinsichtlich Inhalt, Anforderungen und Trägerschaften. In der höheren Berufsbildung existieren zwei Formen von formalen höheren Bildungsabschlüssen, die zu eidg. oder eidg. anerkannten Abschlüssen führen: die eidg. Prüfungen (Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen) und die höheren Fachschulen (HF). Die Kosten tragen die Teilnehmer/innen, Kantone, OdA und Bund.

Berufsorientierte Weiterbildung. Die berufsorientierte Weiterbildung soll qualifizierten Personen helfen, ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen und ihre Allgemeinbildung zu erweitern. Sie verbessern damit ihre Berufschancen und steigern die berufliche Flexibilität. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Der Bund und die Kantone können durch Beiträge und andere Massnahmen Organisationen fördern, die Veranstaltungen im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung durchführen.

Die berufsorientierte Weiterbildung schliesst sowohl an die berufliche Grundbildung wie auch an die höhere Berufsbildung an. Die Kosten tragen die Teilnehmer/innen.

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung unterstützt Jugendliche und Erwachsene bei der Berufs- und Studienwahl sowie bei der Gestaltung der beruflichen Laufbahn. Das Spektrum reicht vom Einstieg in die Berufswelt über weiterführende Ausbildungen bis hin zu beruflichen Neuorientierungen. Die Kosten tragen Kantone, Gemeinden, Bund, und die Teilnehmer/innen.

Projekte und besondere Leistungen. Zehn Prozent der Bundesmittel sind für die Förderung von Entwicklungsprojekten und besondere Leistungen im öffentlichen Interesse vorgesehen. Kantone und OdA tragen auch zu diesen Kosten bei.





 

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