1.4.1 Die Berufsbildung und Arbeitsmarktfähigkeit


Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe der Verbundpartner – Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt. Der Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt garantiert, dass die einzelnen beruflichen Grundbildungen sich an tatsächlich nachgefragten Berufsqualifikationen und an den zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen orientieren.

Prinzip der Verbundpartnerschaft. Die Verbundpartnerschaft ist ein tragendes Prinzip der Berufsbildung und in Art. 1 BBG explizit verankert. Es gibt kein Anrecht einer Partei auf eine von ihr allein bestimmte Ordnung. Dem Dialog und der gemeinsamen Suche nach Lösungen kommt ein hoher Stellenwert zu. Gemeinsam setzen sich die drei Partner für eine qualitativ hoch stehende Berufsbildung ein und streben ein ausreichendes Lehrstellenangebot an.

Diese Zusammenarbeit der Partner kommt namentlich bei der Erarbeitung der Bildungsverordnungen zum Tragen. Sie entwickeln die Verordnungen gemeinsam. Die Verantwortung für deren Inhalt obliegt den jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt. Damit ist gewährleistet, dass die berufliche Grundbildung den Bedürfnissen der Arbeitswelt entspricht. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI begleitet den Reformprozess und erlässt schliesslich die entsprechende Verordnung. Die Kantone sind für den Vollzug der Bildungsverordnung verantwortlich. Deshalb begleiten und unterstützen sie diesen Reformprozess von Beginn an.

Finanzierung und Innovation. Das aktuelle Berufsbildungsgesetz ersetzt die bisherige, am Aufwand orientierte Subventionierung durch leistungsorientierte Pauschalen an die Kantone. Ausserdem sind zehn Prozent der Bundesmittel für die gezielte Förderung von Entwicklungsprojekten und besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse reserviert.

Schweizerische Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (B&Q). Für jede Bildungsverordnung wird eine Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für den jeweiligen Beruf oder für die entsprechende Berufsgruppe definiert. Die Kommissionen B&Q sind ein beratendes Organ der Trägerschaft der beruflichen Grundbildung. Sie arbeiten inhaltlich-strategisch, haben aber keine Entscheidungskompetenzen sondern nur ein Antragsrecht gegenüber ihrer OdA. Die Kommissionen B&Q sind ein Ort der strukturierten Zusammenarbeit der Verbundpartner. Sie tragen die Verantwortung für die Berufs- und die Qualitätsentwicklung. Sie sind insbesondere zuständig für die Pflege und die Weiterentwicklung

Der Leittext des SBFI weist den Kommissionen B&Q folgende obligatorischen Aufgaben zu:

Lernortkooperation. Die Bildung an den drei Lernorten verlangt eine optimale Abstimmung der praktischen Ausbildung im Lehrbetrieb, der Einführung im überbetrieblichen Kurs und des Unterrichts an der Berufsfachschule. Eine konsequente zeitliche und inhaltliche Koordination unter den drei Bildungspartnern führt zu einem sinnvollen Aufbau der beruflichen Grundbildung und erlaubt den lernenden Personen, den Ausbildungsstoff im Zusammenhang zu sehen und vernetzt zu lernen.

Lehrstellenangebot. Die Unternehmen selbst haben ein Interesse, den Jugendlichen zukunftsfähige Ausbildungsplätze und attraktive Berufsperspektiven anzubieten. Sie sichern sich damit ihren Nachwuchs an optimal qualifizierten Fachkräften. Zugleich widerspiegelt das Lehrstellenangebot die langfristigen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts. Insbesondere strukturelle Veränderungen wirken sich auf den Lehrstellenmarkt aus. Konjunkturelle Schwankungen haben insofern einen Einfluss, als dass es in der dualen Berufsbildung auch Aufträge braucht, um Lernende ausbilden zu können.

Die Rolle der Berufsleute in der Berufsbildung. Ohne das Engagement und die Mitarbeit von qualifizierten Berufsleuten funktioniert das schweizerische Berufsbildungssystem nicht. Berufsleute übernehmen die verschiedensten Funktionen:

Dieses System garantiert, dass die berufliche Bildung immer nah an der Praxis vermittelt wird, aktuell bleibt und den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht wird.

Qualitätsstandards und Indikatoren. Die Anbieter von Berufsbildung stellen die Qualitätsentwicklung sicher. Der Bund fördert die Qualitätsentwicklung, stellt die Qualitätsstandards auf und überwacht deren Einhaltung. Die Bildungsverordnungen der beruflichen Grundbildung regeln unter anderem: Instrumente zur Förderung der Qualität der Bildung wie Bildungspläne und damit verbundene weiterführende Instrumente.

Quelle. u.a.: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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