1.3.2 Das Berufsbildungssystem


Das Schweizer Berufsbildungssystem ist durchlässig aufgebaut. Nach der beruflichen Grundbildung sind die höhere Berufsbildung, verschiedene andere Formen der berufsorientierten Weiterbildung und Tätigkeitswechsel im Verlauf des Berufslebens möglich. Die berufliche Grundbildung ist somit eine solide Basis für eine berufliche Laufbahn und lebenslanges Lernen.

Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab. In rund 230 verschiedenen Berufen existieren eidgenössisch reglementierte berufliche Grundbildungen. Sie dauern zwei, drei oder vier Jahre und berücksichtigen die unterschiedlichen Fähigkeiten und Kompetenzen, die die lernenden Personen mitbringen.

Merkmale der beruflichen Grundbildung. Die berufliche Grundbildung schliesst an die obligatorische Schulzeit an. Sie dient der Vermittlung und dem Erwerb von Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur Ausübung in einem Beruf erforderlich sind. In der beruflichen Grundbildung werden die Lernenden in drei Bereichen ausgebildet: In der beruflichen Praxis, in überbetrieblichen Kursen sowie in allgemeinbildendem und berufskundlichem Unterricht.

Duales System. Die Kombination von praktischem Know-how (im Betrieb) und praktischen Grundlagen (im überbetrieblichen Kurs) mit schulischem Wissen (in der Berufsfachschule) ist das hervorragende Merkmal der dualen Grundbildung.

Schulisch organisierte Grundbildung (SOG). Die berufliche Grundbildung kann aber auch in einem schulischen Vollzeitangebot absolviert werden.

Abschluss mit Anschluss. Die Berufsbildung hat einen direkten Bezug zum Arbeitsleben. Was in einem Beruf gefordert wird, wird in der beruflichen Grundbildung praxisnah vermittelt, so dass die Lernenden nach dem Qualifikationsverfahren das Rüstzeug mitbringen, um in ihren Beruf einsteigen zu können.

Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest. Die zweijährige berufliche Grundbildung richtet sich vorwiegend an schulisch Schwächere und vermittelt einfachere, praktisch orientierte Tätigkeiten. Nach Abschluss der zweijährigen Grundbildung kann – je nach Möglichkeit des Berufsfelds – eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung besucht werden.

Drei- und vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis. Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis dauert drei oder vier Jahre. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung eines Berufs mitbringt.

Eidgenössische Berufsmaturität. Mit der eidgenössischen Berufsmaturität wird die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis mit einer erweiterten Allgemeinbildung ergänzt. Vermittelt werden einerseits Inhalte der Fachrichtungen, andererseits werden Selbst-, Sozial- und Methodenkompetenzen gefördert. Die Berufsmaturität berechtigt zu einem prüfungsfreien Zugang zu einer Fachhochschule. Mit einer Ergänzungsprüfung können Inhaber/innen der Berufsmaturität das Recht erwerben, prüfungsfrei an alle Universitäten und eidgenössischen Hochschulen einzutreten.

Tertiärstufe. An die berufliche Grundbildung schliesst die höhere Berufsbildung, die Tertiärstufe, an. In diesen Bildungsangeboten werden spezifische Berufsqualifikationen vermittelt und Berufsleute auf Kaderfunktionen vorbereitet. Mit der Berufsmaturität wird der direkte Zugang zu den Fachhochschulen auf der Hochschulstufe ermöglicht. Umgekehrt können Abgänger/innen von allgemeinbildenden Schulen mit genügend praktischer Erfahrung ins Berufsbildungssystem einsteigen.

Eidgenössische Berufsprüfung und eidgenössische höhere Fachprüfung. Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen (im gewerblich-industriellen Bereich auch bekannt als Meisterprüfungen) richten sich an Personen mit Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse vertiefen wollen. Wer die entsprechende Prüfung besteht, erhält einen eidgenössisch anerkannten Titel (Berufsprüfung: Fachausweis; höhere Fachprüfung: Diplom). Die eidgenössische Berufsprüfung und die höhere Fachprüfung unterstehen der Aufsicht des SBFI.

Höhere Fachschulen. Die Bildungsgänge an höheren Fachschulen führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Sie basieren auf staatlichen Mindestvorschriften sowie den daraus abgeleiteten Vorgaben des SBFI bezüglich der Rahmenlehrpläne und der Anerkennungsverfahren.

Berufsorientierte Weiterbildung. Bisher wurde die höhere Berufsbildung oft als Weiterbildung bezeichnet. Das Berufsbildungsgesetz von 2002 unterscheidet zwischen den standardisierten Angeboten der höheren Berufsbildung und den nicht standardisierten Angeboten der berufsorientierten Weiterbildung. Diese ist Teil jeder Bildungsstufe. Das heisst, Angebote der berufsorientierten Weiterbildung finden sich sowohl auf Sekundarstufe II als auch auf der Tertiärstufe.

Die berufsorientierte Weiterbildung umfasst verschiedenste Angebote, die in enger Verbindung zur Arbeitswelt stehen. Mit ihr sollen bestehende berufliche Qualifikationen erneuert, vertieft und erweitert oder neue berufliche Qualifikationen formal erworben werden. Die berufsorientierte Weiterbildung ist im Berufsbildungsgesetz geregelt.

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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