1.2.2 Die Integration aller Berufsbildungsbereiche


Bis ins Jahr 2002 waren im Berufsbildungsgesetz die gewerblich-industriellen sowie die kaufmännischen Berufe geregelt. Mit dem Berufsbildungsgesetz, am 1.1.2004 in Kraft getreten, werden erstmals sämtliche Berufe ausserhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt. Neu im Berufsbildungsgesetz aufgenommen sind die Bereiche Land- und Waldwirtschaft, die bis anhin in anderen Bundeserlassen geregelt waren sowie die bisher kantonal geregelten Berufsbereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK).

Land- und Waldwirtschaft. Bis 1998 wurden in der Landwirtschaft alle Reglemente und Weisungen von den Trägern der Berufsbildung (Deutschschweiz: landwirtschaftliche Schulen; Westschweiz: landwirtschaftliche Organisation im Auftrag der Kantone) erlassen und vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) genehmigt. Mit dem Übergang der landwirtschaftlichen Bildung zum neu geschaffenen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI wurde dieses System vorerst beibehalten.

Das vierte BBG führte aber schliesslich in der Landwirtschaft zu einem Paradigmen-Wechsel und löste eine Reorganisation auf Verbandsebene aus: Im Mai 2005 schlossen sich acht landwirtschaftliche Berufsverbände und Branchenorganisationen zur Dach-Organisation „AgriAliForm“ zusammen. Diese tritt gegenüber dem SBFI federführend als Verhandlungspartnerin und Trägerin von Bildungsangeboten auf.

Die für die Waldwirtschaft zuständigen Organisationen der Arbeitswelt haben sich im Frühjahr 2005 konstituiert und nennen sich „OdA Wald“. Diese setzt sich zusammen aus Vertretern verschiedener forstlicher Verbände und Institutionen.

Gesundheit, Soziales und Kunst. Um eine nahtlose Überführung der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst vom bisherigen Bildungssystem in das Berufsbildungsgesetz (BBG) zu ermöglichen, wurde eine Projektorganisation unter Einbezug der wichtigsten beteiligten Partner (das SBFI, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK) eingerichtet. Die Leitlinien dieses Projekts bildeten den allgemeinen Rahmen für einen angemessenen Übergang.

Die Besonderheiten jedes beruflichen Umfelds sollen berücksichtigt werden, ohne dabei den Gesamtprozess aus den Augen zu verlieren. Das SBFI will die historisch gewachsenen Eigenheiten und Identitäten der neuen Berufsbildungsbereiche respektieren. Andererseits gilt es, die nationale und internationale Transparenz und Kohärenz im Auge zu behalten.

Inhaltlich standen in den nächsten Jahren folgende Ziele im Vordergrund:

Gesundheit. Vor der Überführung des Gesundheitsbereichs in das Berufsbildungsgesetz war das Schweizerische Rote Kreuz dafür zuständig. Der Gesundheitsbereich umfasst Berufe von der Grundausbildungs- bis zur Fachhochschulstufe. Zudem wurden in diesem Bereich zahlreiche Berufs- und höhere Fachprüfungen organisiert.

Die Sozialberufe. Mit der Integration der Sozialberufe in die Kompetenz des Bundes waren erhebliche Arbeiten verbunden. Es wurden Ausbildungsgänge von der Grundbildung bis zur Tertiärstufe (höhere Fachschulen und Fachhochschulen) eingerichtet. Für die Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen wurden Projekte erarbeitet.

Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) arbeiten eng mit dem Bund und den Kantonen zusammen, um die Ziele des Berufsbildungsgesetzes zu verwirklichen.

Um die Interessen ihrer Bereiche gesamtschweizerisch angemessen zu vertreten, haben sich im Gesundheits- und Sozialbereich die Organisationen der Arbeitswelt jeweils zu Dachorganisationen (OdA Santé und SAVOIR SOCIAL) zusammengeschlossen.

Quelle: www.sbfi.admin.ch





 

anzeigen
drucken
zurückvorwärts
downloads
powerpoint download
bild download - beste qualität
word download