1.1.3 Das zweite Berufsbildungsgesetz von 1963


1957 wurde mit der Revision des ersten Berufsbildungsgesetzes begonnen. Die 1963 von den eidgenössischen Räten verabschiedete und 1965 in Kraft gesetzte Fassung enthielt einige Neuerungen für die Berufsberatung und die berufliche Weiterbildung. Hingegen hielten sich die Änderungen der Lehrlingsbildung in engen Grenzen.

In der Botschaft des Bundesrates hiess es: „Das geltende Gesetz (von 1930) spricht von ‚beruflicher Ausbildung', wobei man vor allem die blosse Vermittlung von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten im Auge hat. Nachdem die berufliche Ausbildung zusehends auch die charakterliche Erziehung der Lehrlinge einschliesst und damit zur Berufsbildung im umfassenden Sinne wird, ist es angebracht, dieser Wandlung ebenfalls im Titel des Gesetzes Ausdruck zu geben und es als ,Bundesgesetz über die Berufsbildung' zu bezeichnen.“ Erstmals ist statt von Fortbildungs- und Gewerbeschulen nun von Berufsschulen die Rede und die Bezeichnung „geschäftskundliche Fächer“ wird durch „allgemeinbildende Fächer“ abgelöst.

Erweiterte Zielsetzung. Man wollte von der Ausrichtung des Menschen auf seinen Zweck wegkommen und das Bild der Lehrlinge, die später z.B. selbstständig erwerbend werden und dazu die nötigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse erwerben müssen, den aktuellen Verhältnissen anpassen. Bereits in den 50er-Jahren hatten einzelne Lehrer und Lehrerinnen verlangt, nicht nur „rein zweckhaftes Können, Wissen und Abrichtungen“ zu vermitteln, sondern vermehrt „Erlebnisse mit dem Schönen in der Kunst“ zu ermöglichen, aber auch Lebenskunde zu vermitteln. 1972, 1976 und 1978 wurden schliesslich etappenweise die Lehrpläne für den neuen Fächerkanon der Allgemeinbildung verabschiedet:

Rückblende. Ein kurzer Exkurs lohnt sich an dieser Stelle: Zur Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert war Bildung Standes- oder Berufsbildung. Ihr Ziel war die optimale Leistungsfähigkeit der Menschen innerhalb der ihnen zugewiesenen Berufspositionen. Berufsbildung war zweckorientiert und diente der Produktivitätssteigerung. Jean-Jacques Rousseau unterschied zwischen der Bildung zum Menschen (und Bürger oder Bürgerin) und der Ausbildung zum Beruf (in der er übrigens die Krone der Erziehung sah). Um die Wende des 19. Jahrhunderts galt die Aufmerksamkeit der Entfaltung der individuellen Fähigkeiten. Allgemeinbildung steht im Zentrum und ist Voraussetzung für jede Entfaltung. Humboldt schrieb schon 1809: „Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnung des Charakters. ... Gibt der Schulunterricht was hiezu erforderlich ist, so erwirbt er die besondere Fähigkeit seines Berufs nachher sehr leicht und behält immer die Freiheit, wie im Leben das oft geschieht, von einem zum anderen überzugehen.“ Die Vermittlung von Allgemeinbildung ist an gewisse Inhalte gebunden, wobei nach Meinung von Humboldt vor allem sprachliche und historische Fächer bildend sind. Die Bedeutung von Allgemeinbildung steht im Bezug zur weiteren Bildung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Allgemeinbildung (Berufsmaturität) ist Grundlage für Studium, höhere Laufbahn und entsprechendes Einkommen.

Diskussion. Die moderne Berufsbildung erhält jetzt ihre Form: die fachliche Ausbildung mit ihren Geschwistern Praxis und Theorie. Das duale System zielt auf die Bewältigung des beruflichen, zivilen und privaten Alltags, die Grundausbildung ist auch Voraussetzung für weiteres Lernen und höhere Bildung. Die Auseinandersetzung über Inhalte und Konzept der Berufsbildung, wie wir sie heute führen, hat ihre Wurzeln tief in der Vergangenheit.







 

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