6.4.3 Die Fachhochschulen der Schweiz


Basis für die Regelung der Fachhochschulen sind das Bundesgesetz über die Fachhochschulen (FHSG) vom 6. Oktober 1995 und die dazugehörenden Verordnungen. Die Kantone haben auf dieser Grundlage eigene Fachhochschulgesetze erlassen, die die Errichtung und Führung von Fachhochschulen regeln.

Bund und Kantone. Beide sind in unterschiedlicher Weise am Aufbau und der Führung von Fachhochschulen beteiligt. Der Bund ist Gesetzgeber und Instanz für die Anerkennung der Abschlüsse; er subventioniert das Studium und die Forschung. Die einzelnen Kantone oder die in Konkordaten zusammengeschlossenen Kantone (z.B. in der Zentralschweiz) sind die eigentlichen Träger der Fachhochschulen aller Studienbereiche. Die Kantone tragen die finanzielle Hauptlast.

Einheitlichkeit. Für alle Fachhochschulbereiche – Technik, Wirtschaft, Design, Gesundheit, Soziale Arbeit, Kunst – gelten im Wesentlichen die gleichen Leitlinien und Qualitätskriterien. Das ist unter anderem wichtig für die internationale Ankerkennung der Diplome und für die Zusammenarbeit mit den universitären Hochschulen. Die Kantone zahlen für ihre Studierenden, die sich in einem anderen Kanton an einer Fachhochschule einschreiben, über die Fachhochschulvereinbarung (FHV) einen Anteil an die Kosten des Studiums.

Die sieben regionalen und zwei privaten Fachhochschulen. Die Fachhochschul-Landschaft Schweiz umfasst sieben öffentlich-rechtliche und zwei private Fachhochschulen. Die öffentlich-rechtlichen Fachhochschulen wurden 1998 vom Bundesrat genehmigt. Sie werden jeweils von einem oder mehreren Kantonen getragen. Der Bundesrat hat ausserdem zwei Fachhochschulen mit privater Trägerschaft genehmigt: 2005 die Fachhochschule Kalaidos und 2008 die Haute école spécialisée les Roches-Gruyère.

Die Verhältnisse hinsichtlich zentraler Führung verdeutlichen sich in den folgenden Profilen der FH:







 

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