6.3.1 Die Formen der höheren Berufsbildung


In der höheren Berufsbildung wurden 2015 27'942 Abschlüsse erworben.

Bedeutung
Die höhere Berufsbildung baut auf der beruflichen Erfahrung auf. Sie kombiniert Unterricht und Berufspraxis miteinander und stellt so das duale System der Berufsbildung auch auf der Tertiärstufe B sicher. Die Ausbildung ist kompetenz- und arbeitsmarktorientiert; gefördert werden das anwendungsbezogene Lernen, die rasche Umsetzung neuer Fachkenntnisse und ein hoher Innovationsrhythmus. Damit versorgt die höhere Berufsbildung die hochspezialisierte Schweizer Wirtschaft mit qualifizierten Fachkräften.

Zulassung
Die Zulassungsbedingungen zur höheren Berufsbildung spiegeln die unterschiedlichen Bedürfnisse des Arbeitsmarkts und der Qualifikationsverfahren. Der Einstieg in die Tertiärstufe ist nach Abschluss der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, allgemeinbildende Schulen) möglich. Die Anmeldung für eine eidgenössische Berufsprüfung erfordert zudem Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld von zwei bis drei Jahren und einschlägiges Fachwissen. Für die höhere Fachprüfung werden vier Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt. Andere spezifische Zulassungsbedingungen werden in den entsprechenden Prüfungsordnungen festgelegt.
Die eidgenössischen Prüfungen werden auch von Universitäts- und Fachhochschulabsolventinnen und –Absolventen genutzt, um fachliche Qualifikationen nachzuweisen, zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer.

Eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen
Im Unterschied zu den höheren Fachschulen, bei denen der Ausbildungsgang anerkannt wird, werden bei den eidgenössischen Berufsprüfungen und den eidgenössischen höheren Fachprüfungen (Meisterprüfungen) nur die Zulassungsbedingungen, Lerninhalte, Qualifikationsverfahren, Ausweise und Titel reglementiert. Die Prüfungsordnungen unterliegen der Genehmigung des SBFI (BBG Art. 28 Abs. 2).
Kandidatinnen und Kandidaten können sich individuell oder im Rahmen eines Kurses auf die Prüfung vorbereiten. In der Regel werden zwei- bis viersemestrige Vorbereitungskurse besucht, die von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbände) oder privaten Bildungsanbietern vorgeschlagen werden. Da diese Kurse nicht reglementiert sind, übt der Staat auch keine Aufsicht aus.

Die eidgenössischen Berufsprüfungen werden mit einem eidgenössischen Fachausweis abgeschlossen. Der Titel wird ergänzt mit dem Vermerk "mit eidgenössischem Fachausweis" (zum Beispiel "Mediamatiker/in mit eidgenössischem Fachausweis"). Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen führen zu einem eidgenössisch anerkannten Diplom. Die Berufsbezeichnung erhält den Vermerk "diplomiert" ("diplomierter Fashiondesigner/ diplomierte Fashiondesignerin") oder "mit eidgenössischem Diplom" (Einkaufsleiter/in mit eidgenössischem Diplom") oder dem dem Begriff "Meister" ("Meister-Florist/in" oder "Gärtnermeister/in").

Die Organisationen der Arbeitswelt sorgen als Prüfungsträger dafür, dass die Abschlüsse der eidgenössischen Prüfungen einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zum Arbeitsmarkt haben. Sie legen die Zulassungsbedingungen, das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, das Qualifikationsverfahren sowie die entsprechenden gesetzlich geschützten Titel in einer Prüfungsordnung fest. Die Prüfungsträger reichen dem SBFI die Prüfungsordnung zur Genehmigung ein.

Höhere Fachschulen
Die höheren Fachschulen stehen für eine höher qualifizierende Berufsbildung an einer Bildungsinstitution. Im Gegensatz zu den eidgenössischen Prüfungen, wo die Prüfung und nicht der Bildungsweg reglementiert und anerkannt ist, werden die Bildungsgänge auf eidgenössischem Niveau geregelt. Die Mindestvorschriften für die eidgenössische Anerkennung der Bildungsgänge und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen werden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF in einer Verordnung geregelt. Grundlage für die Erarbeitung der einzelnen Bildungsgänge und deren Anerkennung durch das SBFI bilden die Rahmenlehrpläne. Sie regeln das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Bildungsbereiche und deren zeitliche Anteile, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie die Inhalte der Qualifikationsverfahren. Bildungsinstitutionen, die Bildungsgänge anbieten wollen, müssen sich an die Vorgaben der Rahmenlehrpläne für die entsprechenden Bereiche bzw. Fachrichtungen halten. Die systematische Beteiligung der Organisationen der Arbeitswelt an der Erarbeitung der Rahmenlehrpläne und Qualifikationsverfahren gewährleistet die Berücksichtigung der steigenden Anforderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarkts.

Die Bildungsgänge, berufsbegleitend oder vollzeitlich, werden von den Organisationen der Arbeitswelt sowie von öffentlichen und privaten Bildungsinstituten angeboten. Die Kantone können selbst Bildungsgänge anbieten. Sie üben die Aufsicht über die höheren Fachschulen aus, soweit diese eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge anbieten.

Vollzeitliche Bildungsgänge dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden mindesten drei Jahre. In den vollzeitlichen Ausbildungen sind Praktika obligatorisch. Bei den berufsbegleitenden Bildungsgängen beträgt die Berufstätigkeit mindestens 50 Prozent im entsprechenden Berufsfeld. Wer das Qualifikationsverfahren eines anerkannten HF-Bildungsgangs besteht, erhält ein Diplom und ist berechtigt, den entsprechenden Titel dem Beruf beizufügen (zum Beispiel "dipl. Erwachsenenbildner/in HF"). Die eidgenössisch anerkannten Diplome werden von den anerkannten Bildungsanbietern ausgestellt.

Nachdiplomstudien HF
Neben den Bildungsgängen HF bieten die höheren Fachschulen auch Nachdiplomstudien an. Diese erlauben den Studierenden eine weitere Spezialisierung und Vertiefung. Auch die Nachdiplomstudiengänge werden vom SBFI anerkannt. Die Absolventen erhalten ein Diplom und dürfen den entsprechenden Titel führen (z.B. "dipl. Hotelmanager/in NDS HF").

Durchlässigkeit HF-FH Berufsleute mit einem HF-Diplom haben die Möglichkeit, ihre Studien an einer Fachhochschule fortzusetzen. Sie werden zu Bachelor-Studiengängen im Bereich ihres eigenen oder eines verwandten Berufs zugelassen. Die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang in einem unspezifischen Bereich unterliegt einer Zugangsregelung "sur dossier".

Quellen:

Bundesamt für Statistik BFS

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
- Höhere Berufsbildung
- Eidgenössische Prüfungen
- Höhere Fachschulen
- Fachhochschulen
- Validierung von Bildungsleistungen







 

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