6.2.1 Die Bildungsformen der höheren Berufsbildung


Das Berufsbildungsgesetz hat die höhere Berufsbildung auf der Tertiärstufe angesiedelt, neben den Universitäten, den eidgenössischen technischen Hochschulen (ETH), den Fachhochschulen (FH) und den pädagogischen Hochschulen (PH), welche Teil der Tertiärstufe A bilden. Im Gegensatz dazu ist die berufliche Weiterbildung nicht als Studiengang einer Hochschule, sondern als Tertiär-B-Studiengang definiert. Diese Besonderheit spiegelt sich sowohl in den Zulassungsbedingungen als auch in den Bildungsgängen, der Studiendauer und den verliehenen Titeln. Die berufliche Weiterbildung ist die einzige Studienmöglichkeit auf der Tertiärstufe, die ohne Berufs- oder gymnasiale Maturität absolviert werden kann.

Die höhere Berufsbildung dient "der Vermittlung und dem Erwerb der Qualifikationen, die für die Ausübung einer anspruchs- oder einer verantwortungsvolleren Berufstätigkeit erforderlich sind" (Art. 261 BBG). "Sie setzt ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus." (Art. 262 BBG).

Kandidatinnen und Kandidaten, die auf ihrem beruflichen Werdegang vorankommen wollen, bieten sich drei Möglichkeiten, einen eidgenössischen Abschluss zu erreichen:

Eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen. Die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen richten sich an Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung im entsprechenden Berufsfeld, die ihre Kompetenzen erweitern oder selbstständige Fach- und Führungsverantwortung übernehmen wollen. Die Prüfungen stellen eine Qualifizierungsmöglichkeit dar, die sich nahe am Arbeitsmarkt orientiert und flexibel auf Änderungen in der Arbeitswelt eingeht. Rund 240 Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen sind eidgenössisch anerkannt. Die höheren Fachprüfungen (Meisterprüfungen) stellen höhere Anforderungen an die Kandidatinnen und Kandidaten als die Berufsprüfungen und entsprechen einem höheren Qualifikationsniveau. Der Bund, beziehungsweise das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, anerkennt die Prüfungsordnungen, die von den Organisationen der Arbeitswelt OdA erarbeitet worden sind. Die Prüfungsordnungen reglementieren die Zulassungsbedingungen, das Berufsprofil, die Prüfungsinhalte, das Qualifikationsverfahren und den eidgenössisch anerkannten Titel. Für jede Branche genehmigt der Bund nur eine Berufsprüfung und eine höhere Fachprüfung. Die Durchführung der Prüfungen fällt in die Kompetenz der OdA. Sie finden ein- oder zweimal jährlich statt.

Vorbereitungskurse auf eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung. Der Besuch der berufsbegleitenden Kurse ist freiwillig. Sie werden von kantonalen Bildungsinstitutionen, Bildungszentren, Organisationen der Arbeitswelt (Berufsverbänden) oder privaten Bildungsanbietern durchgeführt. Sie sind weder staatlich reglementiert, noch unterstehen sie einer staatlichen Aufsicht.

Höhere Fachschulen. Die höheren Fachschulen stossen in der Arbeitswelt auf grosse Nachfrage und bilden heute – zwischen der beruflichen Grundbildung und den Fachhochschulen – ein unverzichtbares Bindeglied in der Berufsbildungskette. Die Bildungsgänge vermitteln den Studierenden Kompetenzen, die sie befähigen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Sie sind arbeitsmarktorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zum methodischen und vernetzten Denken. Im Gegensatz zu den Fachhochschulen sind die Bildungsgänge der höheren Fachschulen HF inhaltlich auf ein engeres Fachgebiet fokussiert und weniger wissenschaftlich ausgestaltet. Zu ihrem Markenzeichen gehören die hoch stehende Qualifikation für die Praxis und ein entsprechend ausgewogener Theorieteil.

Die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien regelt Bildungsgänge in folgenden Bereichen:

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI anerkennt die Rahmenlehrpläne auf Antrag der Eidgenössischen Kommission für höhere Fachschulen EKHF. Die Rahmenlehrpläne regeln das Berufsprofil, die zu erreichenden Kompetenzen, die Bildungsbereiche und deren zeitliche Anteile, die Koordination von schulischen und praktischen Bestandteilen sowie die Inhalte des Qualifikationsverfahrens. Unterrichtssprache ist die regionale Landessprache. Es ist möglich, die Ausbildung bilingual oder in englischer Sprache zu absolvieren.

Die Bildungsgänge der höheren Fachschulen können entweder berufsbegleitend oder im Vollzeitstudium besucht werden. Vollzeitliche Bildungsgänge dauern mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitenden mindestens drei Jahre. In den vollzeitlichen Ausbildungen sind Praktika obligatorisch.

Die Abkürzungen auf der zum Text gehörenden Grafik:
Uni Universitäten
ETH Eidgenössische Technische Hochschulen
PH Pädagogische Hochschulen
FH Fachhochschulen
HF Höhere Fachschulen
BP Berufsprüfung
HFP Höhere Fachprüfung

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI







 

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