6.1.1 Die TertiÄrstufe und die Weiterbildung





Auf der Tertiärstufe sind sowohl die Kantone wie der Bund rechtsetzend. Gemäss Bundesverfassung besitzt der Bund die Regelungskompetenz für den Bereich der höheren Berufsbildung. Er ist weiter für die Fachhochschulen (FH) verantwortlich. Auch die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) fallen in den Kompetenzbereich des Bundes. Die einzelnen Standortkantone sind ihrerseits zuständig für ihre kantonalen universitären Hochschulen und für die Pädagogischen Hochschulen (PH). Für die letzteren gelten auch interkantonale Rechtsgrundlagen. Die Kunst- und Musikhochschulen sowie die Pädagogischen Hochschulen sind teils integriert in Fachhochschulen, teils sind sie selbstständig.

Die Tertiärstufe umfasst Ausbildungen im Rahmen der Höheren Berufsbildung und im Rahmen der Hochschulen:

Höhere Berufsbildung

Hochschulen

Höhere Berufsbildung. Die höhere Berufsbildung dient auf der Tertiärstufe der Vermittlung und dem Erwerb von Qualifikationen, die für die Ausübung von anspruchs- und verantwortungsvollen Berufstätigkeiten erforderlich sind. Sie setzt ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, den Abschluss einer höheren schulischen Allgemeinbildung oder eine gleichwertige Qualifikation voraus. Angeboten werden rund 220 anerkannte Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen. Die Berufsprüfung wird mit einem eidgenössischen Fachausweis, die höhere Fachprüfung mit einem Diplom abgeschlossen. 2015 wurden 14'385 eidgenössische Fachausweise und 2'707 eidgenössische Diplome verliehen.
Die höheren Fachschulen (HF) bieten eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge und Nachdiplomstudien an für die Bereiche Technik; Gastgewerbe, Tourismus und Hauswirtschaft; Wirtschaft; Land- und Waldwirtschaft; Gesundheit; Soziales und Erwachsenenbildung; Künste und Gestaltung. 2015 wurden 9’905 Diplome erworben.

Hochschulen. Die kantonalen universitären Hochschulen (UH) bieten Studiengänge an in Theologie, Geistes- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften, Recht, Wirtschaft, Medizin und Pharmazie, die Eidgenössischen Technischen Hochschulen in Natur- und Ingenieurwissenschaften, Architektur, Mathematik, Pharmazeutische Wissenschaften sowie Sport- und Militärwissenschaften. 2015 wurden folgende Titel vergeben: 495 Lizenziat/Diplome,14’292 Bachelor UH, 13’439 Master UH, 3’854 Doktorate UH und 1'679 Abschlüsse der  Weiterbildung UH.

Die Fachhochschulen (FH) ermöglichen praxisbezogene Studiengänge in den Bereichen Technik und Informationstechnologie; Architektur, Bau und Planungswesen; Chemie und Life Sciences; Land- und Forstwirtschaft; Wirtschaft und Dienstleistungen; Design; Gesundheit, soziale Arbeit; Kunst, Musik, Theater sowie angewandte Psychologie und angewandte Linguistik. 2015 wurden folgende Titel vergeben:  12’578 Bachelor FH und 2’721 Master FH sowie 2400 Abschlüsse der Weiterbildung.

Die Pädagogischen Hochschulen (PH) sind für die Lehrerinnen- und Lehrerbildung zuständig. 2015 wurden 1048 PH-Diplome, 3'219 PH-Bachelor und 1'110 PH-Master FH sowie 169 Abschlüsse der Weiterbildung verliehen,

2015 bis 2016 haben insgesamt 238’756 Studierende eine Schweizer Hochschule besucht, davon rund 61% eine universitäre Hochschule, 30.5% eine Fachhochschule (FH) und 8.5% eine Pädagogische Hochschule (PH).

Weiterbildung: Überblick. In den "Empfehlungen zur Weiterbildung von Erwachsenen" vom 20. Februar 2003 definiert die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) Weiterbildung wie folgt: "Weiterbildung umfasst die Gesamtheit der Lernprozesse, in denen Erwachsene ihre Fähigkeiten entfalten, ihr Wissen erweitern und ihre fachlichen und beruflichen Qualifikationen verbessern oder sie neu ausrichten, um ihren eigenen Bedürfnissen und denjenigen ihres gesellschaftlichen Umfeldes zu entsprechen." Weiterbildung spielt für den Einzelnen, für die Gesellschaft und für die Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden.

Die Verfassungsbestimmungen über die Bildung vom 21. Mai 2006 legen die Basis für einen kohärenten Bildungsraum Schweiz. Dabei wurde in Artikel 64a der Bundesverfassung neu die Weiterbildung aufgenommen und damit deren Bedeutung für den Bildungsraum in der Verfassung verankert. Der Bund erhielt den Auftrag, Grundsätze über die Weiterbildung festzulegen. Mit dem neuen "Bundesgesetz über die Weiterbildung" (WeBiG) wird der Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Darin werden Grundsätze zu Verantwortung, Qualität, Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung, Verbesserung der Chancengleichheit sowie zum Wettbewerb festgelegt. Ebenfalls geregelt wird die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Das Parlament hat das Gesetz im Juni 2014 verabschiedet. Das Weiterbildungsgesetz wird mit dazugehöriger Verordnung voraussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Weiterbildung: Definition. Unter die Weiterbildung fällt die Bildung, die namentlich in organisierten Kursen, mit Lernprogrammen und einer definierten Lehr-Lern-Beziehung ausserhalb der formalen Bildung erfolgt. Dazu gehören alle Weiterbildungsangebote, die nicht zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Weiterbildung baut auf den in der Primar- und Sekundarstufe I und II sowie der Tertiärstufe erworbenen Kompetenzen sowie auf den Erfahrungen aus dem beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Leben auf. Schulische und berufliche Erstausbildung einerseits sowie die Weiterbildung andererseits stehen in einem engen Zusammenhang.

Erwachsenenbildung oder Weiterbildung. Die beiden Begriffe werden als Synonyme verwendet, im Weiterbildungsgesetz (WeBiG) lautet die Bezeichnung künftig "Weiterbildung". Generell wird zwischen "berufsorientierter" und "allgemeiner" Weiterbildung unterschieden. Im Zusammenhang mit dem Weiterbildungsgesetz wird dieser Teil präziser geregelt, demgegenüber ist das Feld der Erwachsenenbildung weitgehend frei und nur teilweise geregelt, insbesondere durch kantonale Gesetze.

Lebenslanges Lernen. Im Rahmen des lebenslangen Lernens gewinnt die Weiterbildung immer mehr an Bedeutung. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Lösung sozialer Probleme wie Migration und Integration, Illettrismus, Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit oder Gleichstellung der Geschlechter.







 

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