Auch an den höheren Fachschulen aller beruflichen Richtungen (Technik, Hotellerie-Restauration und Tourismus, Wirtschaft, Land- und Waldwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Erwachsenenbildung, Künste, Gestaltung und Design, Verkehr und Transport) unterrichten Berufsbildungsverantwortliche (Art. 12 MiVo-HF WBF).
BBG Art. 46: Lehrkräfte, die in der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung unterrichten, verfügen über eine fachliche, pädagogische und methodisch-didaktische Bildung. Der Bundesrat legt die Mindestanforderung an die Bildung der Lehrkräfte fest. BBV Art. 41: Das Departement legt die Mindestanforderungen an Lehrkräfte der höheren Fachschulen fest, (umgesetzt in der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen, MiVo-HF).
Anforderungen:
- Hochschulabschluss, Abschluss einer höheren Fachschule oder gleichwertige Qualifikation
- Allgemeinbildung: Matur, Berufsmaturität, Fachmaturität oder gleichwertig Qualifikation
- Betriebliche Erfahrung im Lehrgebiet
- Unterrichtserfahrung
- Nebenberufliche Anstellung und Empfehlung einer höheren Fachschule
- Zertifikat EHB Module 1 und 2 (DIK I und II) oder Zertifikat SVEB 1 oder gleichwertige Qualifikation
Das Studium erfordert einen Aufwand von 1‘800 Lernstunden.
Studieninhalte:
- Berufspädagogik
- Methodik und Didaktik
- Sozialisation
- Lernpsychologie
- Kommunikation
- Konfliktmanagement
Bildungsziele laut Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015)
- Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten.
- Unterrichtseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden planen, durchführen und überprüfen.
- Beurteilung, und Förderung der Lernenden.
- Das rechtliche und berufliche Umfeld erfassen und damit umgehen.
- Die eigene Arbeit reflektieren und im Kollegium kooperativ einbringen.
- Den Transfer von der Praxis in die Theorie und von der Theorie in die Praxis beherrschen.
- Die Inhalte des Lehrfaches theoretisch durchdringen und fachdidaktisch aufbereiten.
Lehrer/innen an höheren Fachschulen gehören zu den Berufsbildungsverantwortlichen, also zum Kreis jener Fachleute, die den Lernenden während der beruflichen Grundbildung einen praktischen oder schulischen Bildungsteil vermitteln.
Das BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
- Andere Berufsbildner/innen (wie jene in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und in anerkannten Bildungsinstitutionen)
- Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität (Berufsfachschullehrer/innen)
- Prüfungsexpertinnen und -experten
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Lehrbefähigung für die berufskundliche Bildung und der Lehrbefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht oder von Fächern, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Für die nebenberufliche Bildungstätigkeit an Berufsfachschulen gelten besondere Bestimmungen.
Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.
Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch