Hauptberufliche Lehrer/innen für den berufskundlichen Unterricht BKU unterrichten an Berufsfachschulen fast aller Bereiche.
Allgemeine Anforderungen:
- Abschluss einer höheren Berufsbildung oder Hochschulabschluss
- Allgemeinbildung: Matur, Berufsmaturitätszeugnis, Fachmaturitätsausweis oder gleichwertige Qualifikation
- Unterrichtserfahrung auf der Zielstufe
- Nebenberufliche Anstellung (je nach Bildungsinstitution)
- Empfehlung einer Berufsfachschule (je nach Bildungsinstitution)
- Betriebliche Erfahrung im Unterrichtsgebiet (mind. 6 Monate)
Angeboten werden verschiedene Diplomstudiengänge, beispielsweise:
- Gesundheit und Soziales
- Gewerbe und Industrie
- Personenbezogene Dienstleistungen
- Kaufmännischer Bereich IKA (Information, Kommunikation, Administration)
- Kaufmännischer Bereich W&G (Wirtschaft und Gesellschaft)
Studieninhalte:
- Fachdidaktik BKU
- Berufspädagogik und Erziehungswissenschaften
- Berufspraktische Ausbildung
Bildungsziele laut den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverantwortliche (SBFI, 1.1.2015)
- Den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten.
- Unterrichtseinheiten situationsgerecht und mit Bezug auf die Berufspraxis der Lernenden planen, durchführen und überprüfen.
- Beurteilung und Förderung der Lernenden
- Das rechtliche, beraterische und betriebliche Umfeld erfassen und damit sowie mit den gesetzlichen Vertretungen umgehen.
- Die eigene Arbeit reflektieren und sich im Kollegium kooperativ einbringen.
- Den Transfer von der Praxis in die Theorie und von der Theorie in die Praxis beherrschen.
- Die Inhalte des Lehrfaches theoretisch durchdringen und fachdidaktisch aufbereiten.
Das BBG unterscheidet folgende Berufsbildungsverantwortliche:
- Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben
- Andere Berufsbildner/innen (wie jene in überbetrieblichen Kursen und vergleichbaren dritten Lernorten sowie in Lehrwerkstätten und in anerkannten Bildungsinstitutionen)
- Lehrkräfte für die schulische Grundbildung und die Berufsmaturität (Berufsfachschullehrer/innen)
- Prüfungsexpertinnen und -experten
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Lehrbefähigung für die berufskundliche Bildung und der Lehrbefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht oder von Fächern, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Für die nebenberufliche Bildungstätigkeit an Berufsfachschulen gelten besondere Bestimmungen.
Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.
Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch