5.2.3 Der Lehrplan fÜr den 40-stÜndigen Kurs





Am 11. Mai 2007 hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK den Lehrplan für den Kurs im Umfang von 40 Kursstunden verabschiedet. Der Lehrplan wurde auf nationaler Ebene entwickelt und ist dreisprachig. Die Kantone, die für die Ausbildung der Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben verantwortlich sind, haben sich damit eine gemeinsame Basis gegeben und die gegenseitige Anerkennung der Kurse sichergestellt. Der Lehrplan ersetzt die "Verordnung über die Ausbildungskurse für Lehrmeister" des Bundes vom 15.10.1980 und basiert auf den "Rahmenlehrplänenfür Berufsbildungsverantwortliche" des Bundes (SBFI, 1.1.2015). Auf der Grundlage des Lehrplans entwickeln die Kantone ihre Bildungsprogramme, wobei sie einen gewissen Spielraum für die Form, die Gestaltung, die Methoden und die zeitliche Ansetzung nutzen können. Gemeinsame Basis bilden die Bildungsziele und die Standards. Die Kurse für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben werden von den Kantonen selbst oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt und mit einem Kursausweis bestätigt.

Die Bildungsziele des Lehrplans wurden von den Rahmenlehrplänen für Berufsbildungsverantwortliche übernommen:
Bildungsziel 1: Umgang mit Lernenden
Bildungsziel 2: Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung
Bildungsziel 3: Berücksichtigen der individuellen Fähigkeiten
Bildungsziel 4: Rahmenbedingungen der Berufsbildung

Vernetztes Konzept. Der Lehrplan wird mit den Inhalten der QualiCarte und des Handbuchs betriebliche Grundbildung (SDBB) verbunden und damit die drei Arbeitsinstrumente Handbuch, QualiCarte und Lehrplan miteinander vernetzt. Das kommt in der Gestaltung des Lehrplans zum Ausdruck. Bei den einzelnen vom Rahmenlehrplan (RLP) übernommenen Bildungszielen, Inhalten und Standards wird jeweils auf die Passagen im Handbuch und in der QualiCarte verwiesen.

Kurse für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben – mit kantonalem, eidg. anerkanntem Kursausweis – im Umfang von 40 Kursstunden (KBB). Für den Kurs im Umfang von 40 Kursstunden erhalten die Absolventinnen und Absolventen einen kantonalen, eidgenössisch anerkannten Ausweis.

Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrtrieben – mit eidg. anerkanntem Diplom – im Umfang von 100 Lernstunden (BBB). Im Berufsbildungsgesetz (vom 13.12.2002) wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, einen Kurs im Umfang von 100 Lernstunden zu absolvieren und diesen mit einem eidg. anerkannten Diplom abzuschliessen. Dazu ist es notwendig, ein Qualifikationsverfahren zu durchlaufen, das sich hauptsächlich auf die Ausbildungspraxis abstützt.

Sowohl mit dem Kursausweis als auch mit dem Diplom erfüllen die Berufsbildner/innen die Voraussetzungen, Lernende auszubilden.

Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.

Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch

Subdomäne mit den wichtigsten Informationen zum Thema: www.klbb.berufsbildung.ch









 

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