5.2.2 Die Bildung fÜr Berufsbildner/innen



Nach Berufsbildungsgesetz (Art. 45) darf nur Lernende ausbilden, wer über eine qualifizierte fachliche Bildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie über angemessene pädagogische Qualifikationen verfügt und entweder die Bildung für Berufsbildner/innen oder den Kurs für Berufsbildner/innen besucht hat. In einem Lehrbetrieb ist in der Regel der Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin oder eine mitarbeitende Person, die die Anforderungen erfüllt, als Berufsbildner/in tätig. Der Bundesrat legt die Mindestanforderung an die Bildung der Berufsbildner/innen fest. Die Kantone sorgen für die Bildung der Berufsbildner/innen. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI bestimmt das Mindestprogramm der Kurse, erlässt einen Rahmenlehrplan und fördert zusammen mit den Kantonen die Weiterbildung der Berufsbildner/innen.

Berufsbildner/innen, die in einem Betrieb dafür verantwortlich sind, Lernende auszubilden, benötigen:

Bildung für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, mit eidg. Diplom. Für das Erreichen des eidg. Diploms müssen Berufsbildner/innen ein Qualifikationsverfahren durchlaufen und bestehen. Was verlangt wird:

Die Inhalte der Kurse sind nicht berufsbezogen, sondern betreffen methodisch-didaktische und führungsspezifische Grundlagen für die Ausbildung von Jugendlichen.

Kurs für Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben, mit kantonalem, eidg. anerkanntem Kursausweis. Anstelle der 100 Lernstunden kann auch ein Kurs für Berufsbildner/innen (40 Kursstunden) treten. Die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK hat 2007 den Lehrplan für den Kurs im Umfang von 40 Kursstunden verabschiedet. Die Kantone, die verantwortlich für die Ausbildung der Berufsbildner/innen in Lehrbetrieben sind, haben sich damit eine gemeinsame Basis gegeben und die gegenseitige Anerkennung der Kurse sichergestellt.
Die Kurse werden von den Kantonen selbst oder in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt durchgeführt. Eine Befreiung vom Besuch kann vom kantonalen Berufsbildungsamt ausgesprochen werden, wenn die Gesuchstellerin eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann.

Bildungsziele laut Rahmenlehrplan für Berufsbildungsverantwortliche
(SBFI, 1.1.2015)

Inhalt des Kurses für Berufsbildner/innen. Die Organisatoren sind frei in der Gestaltung und zeitlichen Ansetzung der Kurse. Kursinhalte sind:

1. Umgang mit Lernenden
2. Planung und Umsetzung der betrieblichen Bildung
3. Berücksichtigen der individuellen Fähigkeiten
4. Rahmenbedingungen

Kursausweis. Am Ende der Ausbildung erhalten die Teilnehmer/innen einen kantonalen, eidg. anerkannten Kursausweis, wenn sie den Kurs vollständig besucht haben.

Weiterbildung. Die Kantone und Verbände führen allein oder gemeinsam verschiedene Kurse durch, die auf dem obligatorischen Ausbildungskurs aufbauen und auf die Bedürfnisse der Berufsbildner/innen zugeschnitten sind. Die Programme können bei den Berufsbildungsämtern oder den Organisationen der Arbeitswelt bezogen werden.

Bildungsinstitutionen
Verschiedene Institutionen bieten Bildungsgänge für Berufsbildungsverantwortlich an. In der Dokumentation Berufsbildung führen wir grundsätzlich die gesetzlich festgelegten Lernstunden für die einzelnen Bildungsgänge auf, obwohl bei einzelnen Institutionen die Anzahl der Lernstunden nach oben abweichen kann.

Alle Bildungsgänge von Anbietern, die vom SBFI anerkannt sind, finden Sie unter: www.sbfi.admin.ch





 

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