4.4.2 Projektbericht Nachteilsausgleich


Eine kleine Gruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus Behindertenorganisationen hat ein Projekt lanciert mit dem Ziel, den Nachteilsausgleich in der Berufsbildung zu verankern. Das Projekt wurde von den im Bund zuständigen Behörden unterstützt (BBT, heute SBFI). Schliesslich entstand ein abschliessender Bericht, an dem zehn Fachorganisationen mitgewirkt haben.

Projektbericht. Das SDBB hat zusammen mit der Projektleitung entschieden, die Ergebnisse des Projekts nicht von den zuständigen Gremien verabschieden zu lassen. Der Weg durch die beschliessenden Instanzen hätte eine spätere Veröffentlichung bewirkt. Die Publikation wurde bewusst als Bericht mit den gesammelten Erkenntnissen aus dem Projekt herausgegeben. Mit der Herausgabe des Projektberichts wurden Fakten geschaffen, die den Gremien als Arbeitsgrundlage für die konkrete Festlegung der verbindlichen Regeln zur Verfügung stehen.

Publikation. Der Bericht „Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung“ ist dreisprachig in einem Band publiziert worden. Damit werden die gesamtschweizerische Bedeutung und die Einheitlichkeit unterstrichen. Der Bericht ist in zwei Teile gegliedert.
Teil A enthält allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich in der Berufsbildung, vor allem die  Definition von wichtigen Begriffen.
Im Teil B geht es um spezifische Informationen und Vorschläge für entsprechende Nachteilsausgleichsmassnahmen, und zwar zu folgenden Behinderungen/Störungen:

  1. Sehbehinderung und Blindheit
  2. Hörbehinderung
  3. Hörsehbehinderung und Taubblindheit
  4. Dyslexie (Legasthenie) und Dyskalkulie
  5. Dyspraxie
  6. Querschnittlähmung
  7. Psychische Behinderung
  8. Autismus-Spektrums-Störung
  9. Geistige Behinderung / kognitive Beeinträchtigung
  10. Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-)Störung ADHS

Aufbau der Kapitel. In jedem der Kapitel werden zuerst die behinderungstypischen Beeinträchtigungen umschrieben. Dann folgen Vorschläge für geeignete Massnahmen des Nachteilsausgleichs und praktische Beispiele. Ergänzt werden die Kapitel jeweils mit der Angabe einer Fachstelle, die spezifische Beratungen anbietet oder vermittelt.

Wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit in der Berufsbildung. Der Projektleiter Fritz Steiner vom Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen meint: «Mit diesem Hilfsmittel hat die Berufsbildung einen wichtigen Schritt in Richtung Chancengleichheit getan. Am Anfang des Projekts mussten wir uns ein klares Ziel setzen und den Begriff  Nachteilsausgleich definieren. Es gab grosse Unsicherheiten in den Schulen und Lehrbetrieben: was darf man, was geht nicht. Es galt festzulegen, wann und wie jemand Anspruch auf einschlägige Massnahmen hat. Die Glaubwürdigkeit der Ausbildung darf unter den Ausgleichsmassnahmen nicht leiden. Alle Partner – die lernende Person, ein unabhängiger Sachverständiger, der sich mit der Behinderung auskennt, die Berufsbildner/innen  im Lehrbetrieb und die Lehrpersonen – müssen von Anfang an einbezogen werden. Vor dem Entscheid über Ausgleichsmassnahmen muss ein Gutachten erstellt werden, das aufzeigt, wie die Behinderung die betroffene Person bei der Berufsausübung beeinträchtigt und welche Ausgleichsmassnahmen möglich sind. Anschliessend muss ein Gesuch an die für die Berufsbildung und die Abschlussprüfungen zuständigen kantonalen Stellen gerichtet werden.“

Quelle: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung, Bericht. SDBB, 2013





 

anzeigen
drucken
zurückvorwärts
downloads
powerpoint download
bild download - beste qualit?t
word download