4.3.2 Die verschiedenen Zwischenlösungen


Im Jahr 2010 haben sich 14,5% der Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit für Zwischenlösungen der kantonalen Berufsbildungsämter oder der Arbeitslosenversicherung (AVIG) entschieden. Sie haben entweder ein rein schulisches Angebot, ein kombiniertes Angebot mit einem schulischen und praktischen Bildungsteil oder ein Motivationssemester der Arbeitslosen-
versicherung besucht, das sowohl praktische als auch allgemeinbildende Elemente enthält. Das konkrete Angebot an Brückenangeboten variiert je nach Kanton.

Schulische Vorbereitungsangebote. Bei den schulischen Angeboten geht es ausschliesslich um die Vermittlung von Allgemeinbildung ohne Praxisteile. Dabei handelt es sich oft um ein 10. Schuljahr, eine Berufsvorbereitungsschule  oder um Integrationsklassen.

Kombinierte Vorbereitungsangebote.Ein kombiniertes Vorbereitungsangebot besteht aus einem Bildungsteil, der entweder mit einem externen Praktikumsteil in einem Betrieb oder mit einem internen Praktikumsteil ergänzt wird. Die Inhalte der kombinierten Vorbereitungsangebote unterscheiden sich von Kanton zu Kanton sowie von Massnahme zu Massnahme. Die kombinierten Vorbereitungsangebote, die am häufigsten eingesetzt werden, bestehen aus einer schulischen Ausbildung an zwei bis drei Tagen pro Woche, ergänzt mit praktischen Arbeitseinsätzen (in Form eines Praktikums in einem Betrieb oder praktischer Ausbildungselemente in der Massnahme) während den übrigen Wochentagen.
Daneben gibt es auch kombinierte Massnahmen. Hier sind die praktischen Ausbildungselemente stärker auf bestimmte Berufsfelder ausgerichtet, häufig mit Fokussierung auf soziale, medizinische oder hauswirtschaftliche Themen (Hauswirtschaftsjahre und Sozialjahre).

Vorlehren. Die Vorlehren sind den kombinierten Vorbereitungsangeboten ähnlich. Sie enthalten im Allgemeinen einen Ausbildungsteil (1.5 bis 3 Tage wöchentlich) und einen berufsorientierten praktischen Teil zur Vorbereitung auf eine berufliche Grundbildung (1.5 bis 3 Tage wöchentlich). Der praktische Teil erfolgt meistens in einem Betrieb. Selten wird er auch durch den Anbieter des schulischen Ausbildungsteils wahrgenommen.

Vorkurse. In einigen Kantonen werden gemäss Angaben der zuständigen Berufsbildungsämter 2013 Vorkurse angeboten, die den Vorlehren ähnlich sind. Letztlich geht es sowohl bei den Vorkursen als auch bei den Vorlehren darum, den Teilnehmer/innen in bestimmten Berufsfeldern entsprechende Kenntnisse zu vermitteln, damit sie anschliessend in der Lage sind, eine berufliche Grundbildung oder Attestausbildung in diesem Berufsfeld anzutreten.

Werkjahre.Auch die Werkjahre bestehen aus einem Bildungsteil und einem Praktikumsteil, wobei der Praktikumsteil nicht in einem Betrieb sondern intern innerhalb des Werkjahres erfolgt. Die Werkjahre dienen je nach Angebot unterschiedlichen Zwecken: der Förderung der Integration Jugendlicher, der Vorbereitung auf eine handwerkliche Berufsausbildung oder der generellen Förderung handwerklicher Fähigkeiten.

Motivationssemester.Nach Artikel 64a und 64b des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG)erstattet die Arbeitslosenversicherung den Organisatoren die Kosten für die Durchführung von Motivationssemestern. Die Motivationssemester sind Beschäftigungsmassnahmen für Versicherte, die nach Abschluss der schweizerischen obligatorischen Schulpflicht einen Ausbildungs-
platz suchen. Im Gegensatz zu den anderen Beschäftigungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung geht es bei den Motivationssemestern nicht darum, die jugendlichen Arbeitslosen unmittelbar in den Arbeitsmarkt einzugliedern, sondern ihnen eine Lehrstelle bzw. einen Ausbildungsplatz zu vermitteln. Die Motivations-
semester beinhalten schwergewichtig unterschiedliche Formen von Praktika sowie oft auch eine schulische Komponente. In der Regel sind Bewerbungstrainings Teil der Ausbildung innerhalb der Motivationssemester.
Insgesamt wurden in der Schweiz im Jahr 2013 über 65 verschiedene Motivations-
semester der Arbeitslosenversicherung angeboten. Die Dauer der Massnahme beträgt grundsätzlich sechs Monate, kann aber ausnahmsweise auf zwölf Monate verlängert werden. Insgesamt nahmen 5’310 Personen im Jahr 2013 an einem (oder mehreren) Motivationssemester teil. Davon war die Hälfte unter 18 Jahre alt. 33 Prozent der Teilnehmer/innen waren zwischen 18 bis 19 Jahre alt. 20 Jahre und älter waren 16 Prozent. Die Motivationssemester werden somit in der Mehrheit der Fälle nicht direkt nach Ende der obligatorischen Schulzeit besucht. Umgekehrt werden arbeitslose junge Erwachsene über 20 Jahren nicht so häufig in Motivationssemester gesendet. Oft werden bei diesen Jugendlichen seitens der Arbeitslosenversicherung die „klassischen“ arbeitsmarktlichen Massnahmen (Beschäftigungsprogramme, Kurse aller Art etc.) angewendet.

Sprachen lernen.  Das klassische Beispiel in der deutschen Schweiz ist das Welschlandjahr, bei dem es darum geht, eine andere Region und Kultur kennen zu lernen und die französische Sprache zu lernen. Die Arbeit (z.B. in einem Haushalt) und der Besuch eines Sprachkurses werden kombiniert. Neben den Sprachaufenthalten in den anderen Landesteilen werden auch im Ausland solche im Rahmen von Zwischenjahren absolviert.

Quellen:







 

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