Das Berufsbildungsgesetz schreibt in Artikel 20 vor, dass sich die Verantwortlichen der Lehrbetriebe für den bestmöglichen Lernerfolg der Lernenden einsetzen und diesen periodisch überprüfen müssen. In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der lernenden Person festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht. Das Instrument dazu ist der Bildungsbericht.
Pflicht. Der Bildungsbericht ist also Pflicht. Jedoch sollte es für alle Berufsbildnerinnen und Berufsbildner eine Selbstverständlichkeit sein, den Stand der Ausbildung auch ausserhalb des Bildungsberichts mit der lernenden Person zu besprechen. Der Bildungsbericht ergänzt die kürzeren und längeren Besprechungen, die vor, während und zum Abschluss einzelner Arbeiten geführt werden. Das Gespräch, für das der Bildungsbericht Grundlage ist, soll nicht spontan, sondern gut vorbereitet stattfinden. Häufig wird bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule besprochen. Auch die lernende Person hat Gelegenheit, Erfahrungen und Meinungen einzubringen.
Lerndokumentation. Eine wichtige Grundlage für das Erstellen des Bildungsberichts ist die Lerndokumentation (früher auch Arbeitsbuch genannt). Die lernende Person hält darin alle wesentlichen Arbeiten, die erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die gemachten Erfahrungen fest. Die Lerndokumentation wird systematisch geführt und dient auch als Nachschlagewerk. Die Berufsbildner/innen erhalten mit der Lerndokumentation nicht nur eine Übersicht über den effektiv erfolgten Bildungsverlauf, sondern können aus ihr auch das Berufsinteresse und das persönliche Engagement der lernenden Person ablesen. Bei verschiedenen Berufen darf die Lerndokumentation an der Abschlussprüfung bei der praktischen Arbeit benutzt werden; sie dient also auch als Grundlage für das Qualifikationsverfahren. Die Bildungsverordnung enthält die entsprechenden Hinweise.
Form des Bildungsberichts. Es gibt verschiedene Formen des Bildungsberichts. Es kann sich beispielsweise um eine Variante des Formulars handeln, das für die Qualifikationsgespräche mit den Mitarbeitenden verwendet wird. Einzelne Organisationen der Arbeitswelt stellen berufsspezifische Beurteilungsbögen mit den berufsspezifischen Inhalten zur Verfügung. Das SDBB hat das berufsneutrale Formular „Bildungsbericht“ erarbeitet. Es handelt sich um ein Instrument, das auf Grund der spezifischen Bedürfnisse der betrieblichen Ausbildung zusammengestellt wurde und von den Berufsbildner/innen übernommen werden kann. Mit diesem Instrument können persönliches Verhalten, Arbeitsverhalten und berufliches Können in einem Beurteilungsbogen erfasst werden.
Ablauf des Gesprächs bzw. Aufbau des Bildungsberichts. Mit dem Formular «Bildungsbericht» SDBB wird folgender Ablauf des Gesprächs vorgeschlagen:
- 1. – 4. Kompetenzen. Der Bildungsstand wird festgehalten. Beurteilt werden fachliche und methodische Aspekte, aber auch das Verhalten in der Gruppe und die Person selbst. Die für das Erlernen der einzelnen Berufe nötigen Kompetenzen sind im Abschnitt 2 der Bildungsverordnung aufgeführt. Werden die Anforderungen nur knapp oder ungenügend erfüllt, ist es wichtig, sofort aktiv den Ursachen nachzugehen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation einzuleiten.
- 5. Lerndokumentation. Das Gespräch ist eine gute Gelegenheit, die Lerndokumentation zu kommentieren und zu beurteilen.
- 6. Leistungen in Berufsfachschule und überbetrieblichen Kursen. In der Regel werden bei dieser Gelegenheit auch das Zeugnis der Berufsfachschule und die Leistungen in den überbetrieblichen Kursen besprochen.
- 7. Beurteilen der Ausbildung durch die lernende Person. Die lernende Person muss Gelegenheit erhalten, ihre Erfahrungen und Meinungen einzubringen. Sie kann Betrieb und Berufsbildner/in nach den gleichen Kompetenzen bewerten, nach denen sie selbst beurteilt wurde und ihre Meinung zur Ausbildung äussern.
- 8. – 9. Ziele. Am Schluss der gemeinsamen Besprechung werden die Ziele festgelegt, die in der nächsten Ausbildungsperiode oder während der restlichen Bildungsdauer erreicht werden sollen. So können sie bei der nächsten Besprechung des Bildungsberichts überprüft werden.
- 10. – 12. Verbindlichkeit. Zentraler Zweck des Bildungsberichts ist es, Klarheit zu schaffen. Das Gespräch ist ein Zwischenhalt und dient zur Standortbestimmung. Damit sollen Probleme erkannt und Lösungswege besprochen werden, so dass alle wissen, was zu tun ist und was die andere Seite erwartet. Die Unterschriften am Schluss unterstreichen den verbindlichen Charakter des Bildungsberichts.
Hinweise für die Gesprächsführung. Es hat sich bewährt, das Formular auch der lernenden Person im Voraus zur Verfügung zu stellen. Im Sinne einer Selbstbeurteilung kann sie sich kritisch mit dem eigenen Tun auseinandersetzen und hat die Gelegenheit, ihre Wahrnehmung mit einer Fremdbeurteilung durch eine Fachperson zu vergleichen. Diese Vorbereitung ist eine gute Grundlage für das Gespräch, weil damit Voraussetzung und Inhalt im Voraus geklärt werden. Das Gespräch wird so zum Wechselspiel zwischen Fremd- und Selbstbeurteilung.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013