3.6.1 Die Planung der betrieblichen Grundbildung


Grundlage für die Planung und Umsetzung der betrieblichen Grundbildung sind die Bildungsverordnung des Berufs und der dazugehörende Bildungsplan. Etliche Organisationen der Arbeitswelt bieten zudem branchen – und berufsbezogene Unterlagen an. Sie sind im Anhang zum Bildungsplan des Berufs aufgeführt. In einigen Berufen existiert neben dem Bildungsplan ein Ausbildungsprogramm für den Lehrbetrieb (Umsetzungsdokument der OdA für den Bildungsplan), anhand dessen der Betrieb den betrieblichen Bildungsplan erstellen kann.

Ziel der Bildungsplanung ist es, dass die lernende Person am Ende ihrer beruflichen Grundbildung die vorgegebenen Ziele und Anforderungen des Berufs erreicht hat und sie umsetzen kann. Das Qualifikationsverfahren (z.B. die Abschlussprüfung) bildet den Abschluss der beruflichen Grundbildung, in diesem muss die lernende Person die erworbenen Handlungskompetenzen unter Beweis stellen.

Die Vorteile der Bildungsplanung sind:

Grundsätzlich stehen, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen, verschiedene Instrumente zur Verfügung:

Berufsbildungsgesetz und -verordnung. Die wichtigste gesetzliche Grundlage bietet das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002  und die dazugehörige Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003 (beide in Kraft seit 1. Januar 2004).

Bildungsverordnung (auch: Verordnung über die berufliche Grundbildung). Die Grundlage für die Bildungsplanung bildet die Bildungsverordnung jedes Berufs und der dazugehörende Bildungsplan. Mit Hilfe dieser Unterlagen kann für die lernende Person und den Lehrbetrieb eine ausgewogene und gezielte Planung der betrieblichen Bildung über die Jahre der beruflichen Grundbildung erstellt werden. Wichtig ist die regelmässige Überprüfung der Lernfortschritte. Für einen umfassenden Lernerfolg ist zudem die Abstimmung der Bildungsplanung mit den überbetrieblichen Kursen und der Berufsfachschule von Vorteil.

Bildungsplan. Der Bildungsplan ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Bis 2012 setzte er sich aus folgenden Teilen zusammen:

In den ab 2013 erarbeiteten Bildungsplänen sind nur noch die Handlungskompetenzen und deren Konkretisierung aufgeführt. Alle übrigen Bereiche sind in der Bildungsverordnung geregelt.

Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe. In einigen Berufen, in denen der Bildungsplan nicht direkt als Planungsinstrument für die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb eingesetzt werden kann, erarbeitet die zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) auf Grund des Bildungsplans ein Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe. Das Ausbildungsprogramm definiert, wie die Ausbildung in den Lehrbetrieben umgesetzt werden soll. 

Modell-Lehrgänge. Modell-Lehrgänge gibt es nur noch für einige wenige Berufe, die noch nicht gemäss Berufsbildungsgesetz von 2002 revidiert wurden. Sie basieren auf den Ausbildungs- und Prüfungsreglementen. In besonderen Fällen existieren vereinzelt Modell-Lehrgänge für revidierte Berufe.

Hilfsmittel. Bildungsbericht. Sehr wichtig sind regelmässige Kontrollen der vorgegebenen Ziele und Anforderungen (auch der Lerndokumentation) und ein halbjährlich stattfindendes Qualifikationsgespräch nach Abschluss jedes Semesters. Die Ergebnisse dieser Kontrolle und das Gespräch werden im Bildungsbericht festgehalten und geben Auskunft über den Stand der erreichten Ziele und Anforderungen und allfällige Lücken in der Ausbildung. Notwendige Massnahmen können so frühzeitig ergriffen werden, um diese Lücken zu schliessen.

Betrieblicher Bildungsplanung. Für die Bildungsplanung ist es wichtig, die Ziele und Anforderungen auf die verschiedenen Lehrjahre respektive Semester aufzuteilen. Es gilt: «Von den einfachen zu den schwierigen Zielen» oder «vom Bekannten zum Neuen». In etlichen Berufen ist die inhaltliche Abstimmung der Lernorte bereits im Bildungsplan, im Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe oder in den branchen- und berufsbezogenen Unterlagen berücksichtigt.  Die Berufsbildner/innen müssen sich einen Überblick über die verschiedenen Stationen verschaffen. Danach gilt es, die Ziele und Anforderungen auf diese Stationen und auf die entsprechenden Lehrjahre zu verteilen. Eine Semesterplanung gibt in der Regel die nötige Sicherheit, ohne dass bereits alles im Voraus festgesetzt ist.

Bei der Terminierung gilt es zu beachten, dass es zu inhaltlichen Überschneidungen zwischen den praktischen Arbeiten im Lehrbetrieb (Praxis) und dem Stoff aus den überbetrieblichen Kursen sowie jenem aus der Berufsfachschule (Theorie) kommt. Dank einer sauberen Abstimmung dieser theoretischen und praktischen Inhalte kann ein sinnvoller Praxistransfer herbeigeführt werden. Bevor die Bildungsplanung fertig gestellt wird, muss Zeit für die Vorbereitung auf das Qualifikationsverfahren in Praxis und Berufsfachschule mit einberechnet werden.

Individueller Bildungsplan. Im individuellen Bildungsplan wird der betriebliche Bildungsplan für jede einzelne lernende Person angepasst. Er enthält individuelle Kriterien wie: Absenzen für Berufsfachschule oder überbetriebliche Kurse, für Freifächer, Stützkurse oder Ferien.

 

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013

 

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