Die Probezeit spielt eine wichtige Rolle für den Start und die ganze Dauer der beruflichen Grundbildung. Erwartungen können geklärt und die Vorstellungen für die Zusammenarbeit definiert werden. Es lohnt sich, klare Ziele zu setzen, zu überprüfen und mögliche Anpassungen vorzunehmen.
Aufgaben für Berufsbildner/in und lernende Person. Beide Parteien sind gleichermassen für das Gelingen der Probezeit verantwortlich. Vor, während und nach der Probezeit müssen die folgenden Punkte beachtet werden, entweder von beiden Parteien oder nur vom Berufsbildner oder von der Berufsbildnerin.
- Probezeit strukturiert planen
- Ziele der Probezeit definieren
- Realistische und überprüfbare Tages- und Wochenziele setzen
- Ziele regelmässig auswerten und neue Ziele vereinbaren
- Durch Nachfragen Zufriedenheit erkunden
- Kritische Punkte möglichst schnell ansprechen
- Vor Ablauf der Probezeit eine umfassende Auswertung machen
- Auswertung im Probezeitgespräch besprechen
- Resultat des Probezeitgesprächs an gesetzliche Vertretung weiterleiten
Mögliche Hilfsmittel
- Bildungsplan
- Betrieblicher und individueller Bildungsplan
- Beobachtungen der Berufsbildner/in
- Rückmeldungen der lernenden Person
- Gespräche mit der lernenden Person
- Beobachtungen der Mitarbeiter/innen
- Gespräch mit Lehrer/innen
- Gespräch mit üK-Verantwortlichen
- Gespräch mit den Eltern oder der gesetzlichen Vertretung
Probezeitgespräch. Gegen Ende der Probezeit wird ein Probezeitgespräch geführt. Es dient zur Standortbestimmung für beide Parteien. Die lernende Person konnte erste Erfahrungen in ihrem gewählten Beruf sammeln und weiss, ob die Berufswahl ihren Neigungen und Vorstellungen entspricht. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner konnte erste Eindrücke bezüglich Verhalten und Arbeitsweise der lernenden Person sammeln und kann eine Standortbestimmung vornehmen. Für dieses Gespräch kann der Bildungsbericht – eventuell in vereinfachter Form – als Orientierung verwendet werden.
Wichtig sind allfällige Rückmeldungen der Berufsfachschule und überbetrieblichen Kurse. Auch die lernende Person kann eine Beurteilung abgeben.
Sind beide Parteien nach der Probezeit unsicher, ob das Lehrverhältnis weitergeführt werden soll, kann – mit Zustimmung der kantonalen Behörde – die Probezeit auf sechs Monate verlängert werden. Erweist sich die lernende Person als ungeeignet oder sind ihre Leistungen völlig ungenügend, kann der Lehrvertrag während der Probezeit mit sieben Tagen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Auch die lernende Person kann den Lehrvertrag in der Probezeit innerhalb dieser Frist kündigen.
Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB, 2013