3.1.1 Die Selektion


Jede Selektion (Auswahl) hat zum Ziel, die richtige Person für die zu besetzende Stelle zu finden. Eine gut geplante und vorbereitete Selektion kann den zukünftigen Arbeitsaufwand mindern. Wichtig ist es, die Berufsbildner/innen, die mit der lernenden Person zusammenarbeiten werden, in das Auswahlverfahren einzubeziehen. Wenn der Lehrbetrieb das Selektionsverfahren für sein Unternehmen festlegt, sollte er sich der besonderen Situation bewusst sein, in der sich die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche befinden. Wichtig ist, dass das Verfahren für die Bewerberinnen und Bewerber ersichtlich gemacht wird, zum Beispiel auf der Firmen-Homepage.

Das Selektionsverfahren. Es gibt nicht ein einzig richtiges Selektionsverfahren. Der Ablauf der Selektion hängt vielmehr von verschiedenen inner- und ausserbetrieblichen Faktoren ab:

Bewerbungen. Anhand der in den Bewerbungsunterlagen ausgewiesenen Fach- und Methodenkompetenzen, die mit dem Anforderungsprofil verglichen werden, kann eine erste Vorselektion gemacht werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Schulzeugnisse nur einen Teil der Kompetenzen des Jugendlichen widerspiegeln. Sie repräsentieren die Leistungen im Rahmen der Klasse zu einem bestimmten Zeitpunkt und zeigen oft nicht auf, welches Potenzial noch vorhanden ist. Auch die Motivation einer Bewerberin, eines Bewerbers ist nicht aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich. Dabei ist sie die wichtigste Voraussetzung, um ein Ziel zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, dass motivierte Lernende Lücken im Schulstoff relativ rasch schliessen können.

Auswahlkriterien. Es ist wichtig, dass sich die Verantwortlichen eines Lehrbetriebs nicht nur auf die schulischen Leistungen der Bewerber/innen abstützen, weil in einer beruflichen Grundbildung vieles über die Praxis läuft. Deshalb lohnt es sich, ab und zu untypische Entscheide zu treffen, auch weil die Verantwortlichen wissen, was es braucht, um eine berufliche Grundbildung absolvieren zu können. Sie spüren meist, welchem Jungendlichen oder welcher Jugendlichen sie es zutrauen können, eine berufliche Grundbildung zu schaffen. Mit der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest ist es auch für Lernschwächere möglich, einen anerkannten Berufsabschluss zu machen. Ein Lehrbetrieb könnte sich demnach überlegen, für schulisch schwächere Jugendliche diese Bildungsmöglichkeit anzubieten.

Eignungstests. Als weiteres Hilfsmittel zur Selektion werden auch so genannte branchen- bzw. berufsunabhängige Eignungstests auf dem Markt angeboten.

Vorstellungsgespräch. Die Eindrücke, die während eines Vorstellungsgesprächs von der Bewerberin oder vom Bewerber gesammelt werden, tragen in der Regel viel zum Entscheid bei. Deshalb ist es wichtig, das Vorstellungsgespräch gut vorzubereiten. Es sollte in einer angenehmen Umgebung stattfinden, genügend Zeit reserviert werden und alle Störfaktoren sollten eliminiert werden. Folgende Punkte gilt es zu beachten:

Schnupperlehre. Die Methoden- und Sozialkompetenzen lassen sich am besten während einer Schnupperlehre überprüfen. Betriebe lernen die Jugendlichen im Arbeitsumfeld kennen. Durch die Arbeit, das Auftreten, die Motivation und das Interesse können Jugendliche ihren zukünftigen Lehrbetrieb davon überzeugen, dass sie die passende Persönlichkeit sind. Auch ein Schnuppertag kann beiden Seiten helfen, sich kennen zu lernen und Grundlagen für einen definitiven Entscheid zu erhalten.

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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