2.6.2 Die Formen und Gütekriterien der Qualifikationsverfahren


Qualifikationsverfahren (Prüfungen, u. a. die Abschlussprüfung) dienen der Feststellung von beruflichen Handlungskompetenzen, die für jeden Beruf in einer speziellen Bildungsverordnung festgelegt sind. Der Nachweis erfolgt durch eine Gesamtprüfung, eine Verbindung von Teilprüfungen oder durch andere vom SBFI anerkannte Qualifikationsverfahren.

Anforderungen. Die Qualifikationsverfahren müssen verschiedenen Anforderungen genügen. Grundsätzlich orientieren sie sich an den Zielen und Anforderungen der massgebenden Bildungsverordnung. Sie bewerten und gewichten die mündlichen, schriftlichen und praktischen Teile im Hinblick auf die Besonderheiten des entsprechenden Qualifikationsbereichs und berücksichtigen die Erfahrungsnoten aus Schule und Praxis. Die gewählten Verfahren müssen immer der Zielgruppe angepasst sein und mit einem vertretbaren Aufwand durchgeführt werden können.

Grosser Gestaltungsspielraum. Das Berufsbildungsgesetz aus dem Jahr 2002 bietet einen grossen Gestaltungsspielraum für die Beurteilung der jeweils geforderten beruflichen Handlungskompetenzen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten die erworbenen Qualifikationen zu bewerten:

Bei allen Formen müssen die vier Gütekriterien berücksichtigt werden:

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

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