2.5.2 Die schulisch organisierten Grundbildungen (SOG) im Vergleich


Die berufliche Grundbildung auf der Sekundarstufe II kann als Berufslehre in einem Betrieb oder als schulisch organisierte Grundbildung (SOG) absolviert werden. Mehr als drei Viertel der Jugendlichen in einer beruflichen Ausbildung befinden sich in einer dualen Berufslehre, das heisst sie arbeiten in einem Lehrbetrieb und besuchen die überbetrieblichen Kurse sowie die Berufsfachschule, der Rest besucht eine schulisch organisierte Grundbildung.

Für die einzelnen Bildungsfelder ist die Bedeutung der verschiedenen Ausbildungsformen unterschiedlich. Es gibt Bildungsfelder, in denen schulisch organisierte Grundbildungen kaum eine Rolle spielen, wie beispielsweise in den Bildungsfeldern „Architektur und Baugewerbe“ und „Persönliche Dienstleistungen“. In anderen Bildungsfeldern wird etwa eine von fünf beruflichen Grundbildungen in einer schulisch organisierten Grundbildung absolviert. Dies ist der Fall in den Bildungsfeldern „Künste“, „Wirtschaft und Verwaltung“ sowie „Informatik“.

Nebst den schulisch organisierten Grundbildungen in Vollzeit existieren auch Teilzeitausbildungen, allerdings ausschliesslich in den Bildungsfeldern „Wirtschaft und Verwaltung“ sowie „Sozialwesen“ (z.B. für Pflegeberufe).

Schulische Berufsbildung Vollzeit. Die Ausbildung findet in einer Schule statt, die den Ausbildungsgang (Gesamtheit von theoretischen und allenfalls praktischen Fächern) so organisiert, dass er die Hauptbeschäftigung der Schülerinnen und Schüler ist. Es handelt sich vor allem um Ausbildungen in Lehrwerkstätten, Handelsmittelschulen und Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Wer ein schulisches Vollzeitangebot besucht, absolviert entweder ein Praktikum in einem Betrieb oder erhält die schulische sowie die praktische Bildung am gleichen Ausbildungsort (Lehrwerkstätte).

Schulische Berufsbildung Teilzeit. Die Ausbildung findet in einer Schule oder ähnlichen Institution statt, die den Ausbildungsgang so organisiert, dass er berufsbegleitend absolviert werden kann.

Lehrwerkstätten. In der Lehrwerkstätte wird sowohl die berufliche Praxis als auch die allgemeine und berufskundliche Bildung vermittelt. Die Lehrwerkstätte wird weitgehend durch die öffentliche Hand finanziert. Von Bedeutung sind Lehrwerkstätten vor allem in Berufen, wo nicht genügend Ausbildungsplätze durch die Wirtschaft angeboten werden können. In der lateinischen Schweiz ist der Anteil an Lehrwerkstätten höher als in der deutschen Schweiz. Die berufliche Grundbildung wird auch in Lehrwerkstätten mit der Abschlussprüfung abgeschlossen und führt zum geschützten Berufstitel.

Handelsschulen. Das 2004 in Kraft getretene Berufsbildungsgesetz (BBG) enthält keinerlei Bestimmungen mehr zu Handelsschulen und deren Diplomen mit eidgenössischer Anerkennung. Der einzige anerkannte Titel in der beruflichen Grundbildung, ausgenommen das eidgenössische Berufsattest EBA, ist das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ. Gemäss dem Projekt „Zukunft Handelsmittelschulen„, das 2014 abgeschlossen wird, erteilen die anerkannten öffentlichen oder privatrechtlichen Handelsmittelschulen das EFZ Kauffrau/Kaufmann denjenigen Schülern und Schülerinnen, die eine dreijährige Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Kandidatinnen und Kandidaten, die sich auf die Berufsmaturität vorbereiten, müssen ein einjähriges Praktikum in einem Betrieb absolvieren, was zu einer vierjährigen Ausbildungsdauer führt.

Private Handelsschulen. Die privaten Handelsschulen bieten Aus- und Weiterbildungen in kaufmännischen Fächern an. Absolventinnen und Absolventen erhalten in der Regel ein schulinternes Diplom. Unter bestimmten Voraussetzungen (Praktikum) können sie zu den offiziellen Qualifikationsverfahren zur Erlangung des EFZ Kauffrau/Kaufmann zugelassen werden.

Fachmittelschulen. Fachmittelschulen sind kantonale Vollzeitschulen der Sekundarstufe II. Sie bieten anstelle der früheren Diplommittelschulen einen dreijährigen, erweiterten Bildungsgang an, der die Jugendlichen gezielt auf die tertiäre Berufsbildung in den Bereichen Gesundheit, Pädagogik und soziale Arbeit oder auf die Fachhochschulen im Bereich Kunst vorbereitet. Abgeschlossen wird die Fachmittelschule mit einem Fachmittelschulausweis. Daraufhin kann auch die Fachmaturität erworben werden.

Die nachfolgende Liste zeigt Beispiele von Mittelschulen und schulisch organisierten beruflichen Grundbildungen auf der Sekundarstufe II. Die Liste ist nicht abschliessend.

Mittelschulen:
Fachmittelschulen
Gymnasien

Schulisch organisierte Grundbildungen
Handelsmittelschulen (öffentliche und privatrechtliche)
Lehrwerkstätten







 

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