2.3.3 Die Freikurse und Stützkurse


In der Verordnung über die Berufsbildung (BBV, Art. 20) werden die Voraussetzungen zum Besuch von Freikursen und Stützkursen wie folgt festgelegt:

Freikurse werden von den Berufsfachschulen als freiwillige Ergänzung zur schulischen Bildung angeboten. Die Freikurse können berufsbezogene und allgemeinbildende Themen zum Inhalt haben. In der Regel ergänzen sie das Stoffangebot der obligatorischen schulischen Bildung (z.B. Fremdsprachen oder fachliche Themen, die nicht zum Pflichtstoff gehören). Der Stoff der schulischen Bildung kann aber auch vertieft werden, z.B. durch Intensivkurse mit höheren Anforderungen gegenüber dem Pflichtstoff. Freikurse können während der Arbeitszeit und in der Freizeit besucht werden. Die Lernenden, die im Betrieb und in der Berufsfachschule ausreichende Leistungen erbringen, können Freikurse besuchen. Bis zu einem halben Tag pro Woche dürfen Freikurse auch in die Arbeitszeit fallen, ohne dass der lernenden Person Lohnabzüge gemacht werden dürfen. Der Besuch erfolgt im Einvernehmen mit dem Betrieb. Bei Uneinigkeit entscheidet der Kanton. Der Besuch von Freikursen wird am besten im Gespräch zwischen Berufsbildenden und Lernenden festgelegt. Die Berufsfachschule informiert über ihr Angebot und kann bei der richtigen Wahl der Freikurse beratend helfen.

Stützkurse. Die Ursachen von schwächeren Schulleistungen und ungenügenden Noten liegen oft nicht bei der fehlenden Begabung oder am mangelhaften Fleiss. Meist sind Wissens- oder Bildungslücken Grund der schwächeren Leistung. Das betrifft insbesondere die Mathematik und die Sprache. Viele Berufsfachschülerinnen und -schüler verfügen zudem über keine effizienten Lern- und Arbeitstechniken. Die Stützkurse behandeln deshalb folgende Bereiche:

Stützkurse können individuell durchgeführt werden, jedoch geschieht dies meist in kleinen Gruppen, in denen Personen mit ähnlichen Schwierigkeiten zusammengefasst werden. Die Konzepte der Berufsfachschulen sind unterschiedlich. Im Prinzip geht es aber überall darum, die Probleme rechtzeitig anzugehen und die Lernenden so zu begleiten, dass sie die berufliche Grundbildung erfolgreich absolvieren können. Die Stützkurse dürfen einen halben Tag pro Woche nicht überschreiten. In der Regel können gleichzeitig mit Stützkursen keine Freikurse besucht werden. Sofern Stützkurse während der Arbeitszeit stattfinden, ist der Besuch bis zu einem halben Tag pro Woche ohne Lohnabzug zu gestatten.







 

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