1.8.1 Der Kopenhagen-Prozess


Der Kopenhagen-Prozess ist eine arbeitsmarktorientierte Strategie der EU zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Qualität und Attraktivität der beruflichen Bildung. Dieses Ziel soll durch verstärkte internationale Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und durch erhöhte Vergleichbarkeit, Transparenz und Durchlässigkeit in der allgemeinen und beruflichen Bildung erreicht werden. Dadurch wird die Mobilität innerhalb und ausserhalb der nationalen Grenzen gefördert.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI sitzt im Beobachterstatus in verschiedenen Gremien ein, die im Zusammenhang mit dem Kopenhagen-Prozess stehen, und nimmt auf internationaler Ebene an Expertengesprächen teil.

Instrumente des Kopenhagen-Prozesses

Für die Umsetzung des Kopenhagen-Prozesses wurden von der EU folgende Instrumente lanciert:

Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) und Nationaler Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (NQR)
Der EQR ist ein aus acht Niveaus bestehendes Raster. Es dient als Referenzinstrument, das Vergleich und die Übersetzung von nationalen Abschlüssen verschiedener Länder ermöglicht. Wie der EQR ist auch der NQR ein aus verschiedenen Niveaus bestehendes Raster, das jedes teilnehmende Land individuell erarbeitet, um den Vergleich und die Übersetzung von nationalen Abschlüssen verschiedener Länder zu ermöglichen.

Europass
Der Europass ermöglicht Arbeitnehmenden, ihre Ausbildungswege und Arbeitserfahrungen standardisiert darzustellen und bei Bewerbungen klar und flexibel zu präsentieren. Der Europass besteht aus fünf Dokumenten: Lebenslauf, Sprachenpass, Mobilitätsnachweis, Zeugniserläuterung und Diplomzusatz. Die Zeugniserläuterungen und Diplomzusätze enthalten das Niveau des Abschlusses im NQR und EQR sowie eine kompetenzorientierte Beschreibung des Berufsprofils und der Tätigkeiten, die zur besseren Verständlichkeit insbesondere ausserhalb des jeweiligen Ausstellungslandes beitragen.

Europäisches Leistungspunktesystem (ECVET)
ECVET ist ein technischer Rahmen, der die grenz- und systemüberschreitende Dokumentation und Zertifikation von Einheiten von Lernergebnissen, welche Personen im Bereich der Berufsbildung erworben haben, ermöglicht und erleichtert.

Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET)
Der Europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) dient dazu, die Qualität der Berufsbildungssysteme zu sichern und zu fördern.

Branchenspezifische Qualifikationsrahmen
Nationale und internationale branchenspezifische Rahmen dienen der Einordnung von Abschlüssen, und wie der EQR und NQR als Übersetzungsinstrumente. In einem branchenspezifischen Qualifikationsrahmen sind einerseits die beruflichen Tätigkeiten, Funktionen und Prozesse beschrieben, die dem jeweiligen Berufssektor eigen sind, andererseits die Kompetenzen, die benötigt werden, um die entsprechenden Berufe auszuüben.

Quellen:
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Artikel „Die EU strebt vergleichbare Qualifikationsrahmen an. Die Schweiz im Kopenhagen-Prozess„, erschienen in Panorama, Ausgabe 06 2011





 

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