1.6.4 Die Lehraufsicht


Auskunft. Die für die Lehraufsicht zuständige kantonale Behörde ist meistens ein Berufsbildungsamt (auch: Amt für Berufsbildung AfB oder ein Mittelschul- und Berufsbildungsamt MBA). Es ist das Kompetenzzentrum für alle Fragen der Berufsbildung im Kanton. Lehrbetriebe, Berufsbildner/innen aber auch Lernende können sich mit Fragen und Anliegen an die kantonale Behörde wenden

Beratung. Durch den Kontakt mit allen Akteurinnen und Akteuren in der Berufsbildung verfügen die Berufsbildungsämter über Übersicht, ein breites Sachwissen und Erfahrung. Bei konkreten Fragen ist das Berufsbildungsamt die zuständige Stelle: Soll und darf ein Betrieb ausbilden? Wie viele Lernende? Usw. Ebenso entscheidet das Amt über die Befreiung vom Berufsfachschulunterricht, die Verkürzung oder Verlängerung der beruflichen Grundbildung, wenn die notwendigen Kenntnisse bereits vorhanden sind oder über Nachteilsausgleich bei Personen mit Behinderungen. Die Mitarbeitenden der kantonalen Berufsbildungsämter, die sich mit der Aufsicht befassen, werden je nach Kanton Ausbildungsberater/innen, Berufsinspektoren/Berufsinspektorinnen oder Berufscontroller/innen genannt.

Bildungsbewilligung. Die kantonale Behörde stellt auf Grund einer Überprüfung vor Ort (Betriebsbesuch) einem Betrieb eine kantonale Bildungsbewilligung aus. Diese Bewilligung berechtigt zur Ausbildung in einem bestimmten Beruf. Anbieter/innen von schulisch organisierten Grundbildungen bedürfen ebenfalls einer Bildungsbewilligung.

Qualität der Ausbildung. Das Berufsbildungsamt überprüft vor der Ausstellung einer Bildungsbewilligung, ob die verantwortlichen Berufsbildner/innen und die Fachkräfte im Betrieb beschäftigt sind und kontrolliert, ob sie über die qualifizierte fachliche Bildung und den berufspädagogischen Hintergrund verfügen. Zudem muss der Lehrbetrieb nachweisen, dass er standardgemäss eingerichtet ist und die für den Lehrberuf vorgesehenen Bildungsinhalte vermitteln kann. Ist die Bildungsbewilligung ausgestellt, überwacht die kantonale Behörde weiterhin die Qualität der Ausbildung im Lehrbetrieb (Betriebsbesuche usw.).

Fördermassnahmen. Die Berufsbildungsämter werden aktiv, wenn Verbesserungen erreicht werden müssen. Fehlt es an Lehrstellen, akquirieren sie neue Bildungsplätze. Sie arbeiten in Vereinigungen von Berufsbildner/innen mit und unterstützen Betriebe, die in einem Lehrvertriebsverbund zusammen Lernende ausbilden wollen. Sie sorgen dafür, dass neue Bildungsverordnungen sinnvoll umgesetzt werden, indem sie die Organisationen der Arbeitswelt und Lehrbetriebe schon früh informieren und über die konkreten Massnahmen für die Umsetzung diskutieren. Sie schauen dafür, dass die Lernorte – Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum – die Ausbildung inhaltlich und zeitlich gut koordinieren und zusammen kooperieren. Sie sind dafür besorgt, dass die Berufsberatungsstellen frühzeitig und fundiert die jungen Leute, ihre Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer der Oberstufe informieren können.

Konfliktlösung. Wo Menschen zusammenarbeiten, gibt es Probleme. Ganz besonders, wenn junge Menschen von der Schule in die Arbeitswelt eintreten. In einer Phase des Umbruchs kommen viele Fragen auf die jungen Menschen zu: Sinnfragen, Ablösung von der Familie, ausserberufliche Ambitionen und Interessen (z.B. Sport oder Musik), die Pflege des Freundeskreises, die Erfahrung von Liebe und Trennung, die politische Orientierung, der Umgang mit Suchtmitteln, die Reize der Medien und Konsumwelt und noch vieles mehr. Der Umgang mit Menschen in solch komplexen Lebenssituationen, die in eine leistungsorientierte Arbeitswelt eingeführt werden sollen, ist nicht einfach. Konflikte im Zusammenhang mit Leistung und Einstellung am Arbeitsplatz und in der Berufsfachschule können eine erfolgreiche berufliche Grundbildung gefährden. Die Leute vom Berufsbildungsamt sind Vermittler in solchen Situationen. Sie können bei einem Schlichtungsgespräch mithelfen, das Problem zu lösen. Neben der Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien können eine ganze Reihe von Massnahmen ergriffen werden: Ansetzen einer Zwischenprüfung, Teilnahme an Stützkursen, Verlängerung der beruflichen Grundbildung, Umwandlung der drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung in eine zweijährige, Wechsel der Lehrstelle und Abbruch der beruflichen Grundbildung.





 

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