1.5.3 Die Zusammenarbeit zwischen Staat und OdA





„Organisationen der Arbeitswelt“ ist ein Sammelbegriff. Er umfasst Sozialpartner, Berufsverbände sowie andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung.

Berufsverbände. Berufsverbände sind von Arbeitgebern, manchmal mit Arbeitnehmern gemeinsam gebildete private Organisationen. Sie definieren die Bildungsinhalte im Bildungsplan, organisieren die berufliche Grundbildung, bieten überbetriebliche Kurse an und stellen Angebote der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung bereit. Die berufliche Aus- und Weiterbildung ist ihnen ein grosses Anliegen; teilweise wurden sie zu diesem Zweck gegründet. Sie wirken – auf Ebene der Spitzenverbände – beim Erarbeiten von Grundlagen und Gesetzen mit, sie erarbeiten oder revidieren zusammen mit dem SBFI und den Kantonen die Bildungsverordnungen, sie entwickeln Bildungspläne und Ausbildungsprogramme für Lehrbetriebe und überbetriebliche Kurse.

Sozialpartner, andere zuständige Organisationen und Anbieter der Berufsbildung. Sie beteiligen sich zusammen mit den Berufsverbänden an der Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsbildung.

Funktion. Eine bereits in der Bundesverfassung festgelegte schweizerische Besonderheit für die Vollzugsorganisation im öffentlichen Recht ist die Mitbestimmung von Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Ihnen sind zahlreiche Vollzugsaufgaben übertragen. Praktisch alle wichtigen Massnahmen des Staates (Bund und Kantone) geschehen in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden (OdA). Sie haben unmittelbaren Einfluss auf die strategische, konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung der Berufsbildung.

Bildungsverordnung. Die Bildungsverordnungen (auch: Verordnungen über die berufliche Grundbildung, früher: Ausbildungs- und Prüfungsreglemente) beschränken sich auf rechtlich relevante Inhalte des Lehrberufs, wie z.B. Gegenstand und Dauer, Ziele und Anforderungen der beruflichen Praxis und der schulischen Bildung, Qualifikationsverfahren. Verordnungen werden gemeinsam von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt erarbeitet. Verantwortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt. Das SBFI überprüft den Entwurf auf dessen Stimmigkeit, führt eine Vernehmlassung bei den Verbundpartnern durch und setzt schliesslich die Bildungsverordnung in Kraft.

Bildungsplan. Der Bildungsplan ist Teil der Bildungsverordnung. Er ist das berufspädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Der Bildungsplan setzte sich bis Ende 2012 aus folgenden Teilen zusammen: Handlungskompetenzen, Lektionenzuteilung, überbetriebliche Kurse, Qualifikationsverfahren, Anhang. In den ab 2013 erarbeiteten Bildungsplänen sind nur noch die Handlungskompetenzen und deren Konkretisierung aufgeführt. Alle übrigen Bereiche sind in der Bildungsverordnung als rechtsetzende Elemente geregelt.

Überbetriebliche Kurse. In der beruflichen Grundbildung sind die Berufsverbände in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Durchführung der überbetrieblichen Kurse zur Aneignung grundlegender beruflicher Fertigkeiten verantwortlich. Sie erarbeiten auch selbst die dazu notwendigen Vollzugsvorschriften, die von der Bundesbehörde für das Inkraftsetzen genehmigt werden.

Berufsfachschulen. Nach Bundesgesetz haben die Kantone in ihren Gebieten den Berufsfachschulunterricht sicherzustellen. Sie können Gemeinden oder Berufsverbände und Betriebe mit dieser Aufgabe betrauen. Viele betriebliche und kommunale Berufsfachschulen sind in der öffentlichen Strukturen integriert. Das wichtigste Beispiel für eine private Trägerschaft sind die kaufmännischen Berufsfachschulen, die zum Teil vom Schweizerischen Kaufmännischen Verband geführt werden.

Qualifikationsverfahren. Berufsverbände können vom Bund oder von den Kantonen mit der Durchführung der Abschlussprüfungen, die in den Bereich der Qualifikationsverfahren gehören, betraut werden. Ein Beispiel ist der Schweizerische Kaufmännische Verband oder der Gewerbeverband Luzern, der als Kompetenzzentrum die betrieblichen Prüfungen organisiert und durchführt. Die Abnahme der Abschlussprüfung erfordert eine grosse Zahl von Experten und Expertinnen aus der Wirtschaft, die gleichzeitig über ein solides und aktuelles Fachwissen, die Kompetenz zur Beurteilung und die nötige Zeit verfügen müssen.

Berufs- und höhere Fachprüfungen. Auf diesem Gebiet führen die Berufsverbände selbst die vom Bund anerkannten Prüfungen nach eigenen Reglementen durch. Beispiele: die Berufsprüfung mit eidg. Fachausweis (z.B. Baupolier), die höhere Fachprüfung mit eidg. Diplom (z.B. dipl. Schreinermeister), die höheren Fachschulen mit Diplomprüfung. Die Prüfungsorganisation und die Genehmigung der Reglemente sind Aufgaben des Bundes.

Berufsorientierte Weiterbildung. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Der Bund und die Kantone können durch Beiträge und andere Massnahmen Organisationen fördern, die Veranstaltungen im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung durchführen. Die berufsorientierte Weiterbildung soll gelernten Personen helfen, ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anzupassen, zu erweitern und ihre Allgemeinbildung zu verbessern.

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013






 

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