Am 1. Januar 2013 wurde das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartment (EVD) in „Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF„ umbenannt. Im Bereich der Berufsbildung ist das WBF die oberste Aufsichts- und Vollzugsinstanz des Bundes.
Das WBF beherbergt neu zwei Staatssekretariate, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Das SBFI ist zuständig für die Belange der Berufsbildung auf Stufe Bund. Innenpolitisch gewährleistet das SECO unter anderem den Arbeitnehmerschutz.
Das SBFI ist Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik von nationaler und internationaler Tragweite. Es umfasst drei Leistungsbereiche:
- Berufsbildung und allgemeine Bildung
- Hochschulen: Fachhochschulen und Universitäten
- Forschung und Innovation
Berufsbildung. Zur Berufsbildung gehören die berufliche Grundbildung, die höhere Berufsbildung und die berufliche Weiterbildung. Das SBFI ist in der Berufsbildung verantwortlich für die Qualität und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems sowie die Vergleichbarkeit der Angebote im gesamtschweizerischen Rahmen. In den Zuständigkeitsbereich fallen zudem der Erlass von Bildungsverordnungen und die Anerkennung von Bildungsgängen der höheren Berufsbildung. Das SBFI unterstützt die Kantone im Vollzug finanziell und übernimmt gemäss aktuellem Berufsbildungsgesetz (BBG) einen Viertel der Gesamtkosten der öffentlichen Hand. Ausserdem stellt der Bund Gelder bereit für die Förderung von Innovationen und die Unterstützung von besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse.
Hochschulen. Auf der Hochschulstufe gibt es die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie die universitären Hochschulen. Zu den universitären Hochschulen gehören die zehn kantonalen Universitäten und die beiden vom Bund betriebenen Technischen Hochschulen (ETH Zürich, EPF Lausanne).
Die Fachhochschulen bieten auf Hochschulniveau eine praxisnahe Ausbildung an, die von den Studierenden und Arbeitgebern stark gefragt ist. Sie werten den berufsbildenden Weg auf, indem sie qualifizierten Berufsleuten ein Weiterstudium auf Hochschulniveau ermöglichen. Die Fachhochschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur Innovationsförderung und zum Wissenstransfer. Sie bilden Kaderpersonen und künstlerischen Nachwuchs aus und engagieren sich in der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung. Damit übernehmen die Fachhochschulen in der Innovationskette eine Brückenfunktion zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.
Forschung und Innovation. Als Förderagentur für Innovation des Bundes unterstützt die “Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)“ die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (F&E), die Förderung des Unternehmertums sowie den Aufbau von Jungunternehmen. Mit nationalen thematischen Netzwerken (NTN) hilft sie, den Wissens- und Technologietransfer (WTT) zu verbessern. Die Innosuisse unterstützt marktorientierte F&E-Projekte, die Gründung und den Aufbau von Start-ups, den Wissens- und Technologietransfer.
Eidgenössische Berufsbildungskommission. Die Eidgenössische Berufsbildungskommission (EBBK, Art. 69 Berufsbildungsgesetz) berät das SBFI in Fragen der Entwicklung und der Koordination der Berufsbildung und deren Abstimmung mit der allgemeinen Bildungs- und Förderungspolitik. Sie beurteilt Projekte zur Entwicklung der Berufsbildung und Gesuche um Beiträge für besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Damit wird eine breit abgestützte Entwicklungs- und Förderungspolitik gesichert. Die vom Bundesrat gewählte Kommission setzt sich aus 15 Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt zusammen.
Weitere Kommissionen. In der Berufsbildung sind in verschiedenen Bereichen weitere Kommissionen tätig wie zum Beispiel:
- Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (Art. 71 Berufsbildungsgesetz): Sie ist beratendes Organ in Fragen der Berufsmaturität, insbesondere in Fragen der Anerkennung von Qualifikationsverfahren.
- Eidgenössische Kommission für Berufsbildungsverantwortliche (Art. 53 Berufsbildungsverordnung): Zu ihren Hauptaufgaben zählt die Anerkennung von Bildungsgängen für sämtliche Kategorien von Berufsbildungsverantwortlichen (Berufsbildnerinnen und -bildner in Lehrbetrieben, Lehrwerkstätten und überbetrieblichen Kursen, Lehrer/innen).
- Eidgenössische Kommission für Höhere Fachschulen: Sie begutachtet zuhanden des SBFI die Rahmenlehrpläne sowie die Gesuche um eidgenössische Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien. Weiter überprüft sie in Zusammenarbeit mit den Kantonen zuhanden des SBFI, ob die Anerkennungsvoraussetzungen eingehalten werden.