1.4.2 Die Vorschriften der beruflichen Grundbildung


Berufsbildungsgesetz und Berufsbildungsverordnung.
Im Berufsbildungsgesetz BBG (Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung) und in der Berufsbildungsverordnung BBV (Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung) sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Berufsbildung definiert.

Die über 230 Bildungsverordnungen und die dazugehörenden Bildungspläne werden von den Organisationen der Arbeitswelt gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet und vom Bund genehmigt. Die Verordnungen beschränken sich auf rechtlich relevante Inhalte der beruflichen Grundbildung. Für die Bildungsverordnungen verantwortlich ist das SBFI, für die Inhalte des Bildungsplans sind die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt zuständig. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) organisiert für Bildungsplan und Bildungsverordnung eine Konsistenzprüfung und bestimmt, von welcher pädagogischen Fachstelle sie durchgeführt wird. Zudem führt das SBFI eine Vernehmlassung bei den Verbundpartnern durch und setzt die Bildungsverordnung in Kraft. Die Kantone sind für den Vollzug der Verordnung verantwortlich.

Bildungsverordnung. Bildungsverordnungen (auch: Verordnungen über die berufliche Grundbildung) sind auf das Wesentliche konzentriert. Sie definieren die Kernelemente des Lehrberufs und sollen über mehrere Jahre hinweg Bestand haben. Sie werden für die drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis und für die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest erlassen. Die Verordnungen halten unter anderem fest:

Bildungsplan. Der Bildungsplan ist das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung. Er bildet einen Teil der Verordnung über die berufliche Grundbildung. Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

In den ab 2013 erarbeiteten Bildungsplänen sind nur noch die Handlungskompetenzen und deren Konkretisierung aufgeführt. Alle übrigen Bereiche sind in der Bildungsverordnung geregelt.

Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe. Das Ausbildungsprogramm wird in einigen Berufen eingesetzt, in denen sich der Bildungsplan nicht direkt als Planungsinstrument für die praktische Ausbildung im Lehrbetrieb eignet. Erarbeitet wird das Ausbildungsprogramm durch die zuständige Organisation der Arbeit (OdA).

Betrieblicher Bildungsplan. Im betrieblichen Bildungsplan werden die Ziele und Anforderungen der Bildung in beruflicher Praxis auf die verschiedenen Lehrjahre respektive Semester und die Stationen im Betrieb aufgeteilt.

Individueller Bildungsplan. Im individuellen Bildungsplan wird der betriebliche Bildungsplan für jede einzelne lernende Person angepasst. Er enthält unter anderem wann die lernende Person im Betrieb, an der Berufsfachschule oder im überbetrieblichen Kurs ist. Wann sie Ferien hat. Wann die Überprüfung der vorgegebenen Ziele erfolgt (Bildungsbericht, Lerndokumentation usw.).

Quelle: Handbuch betriebliche Grundbildung, SDBB 2013





 

anzeigen
drucken
zurückvorwärts
downloads
powerpoint download
bild download - beste qualität
word download