1.3.1 Das Schweizer Bildungssystem 





Obligatorische Schule: Aufgrund des HarmoS-Konkordates vom 14. Juni 2007 (in Kraft seit 1. August 2009) wurde die obligatorische Schule bis 2015 neu strukturiert. Die Kinder werden mit vollendetem 4. Altersjahr schulpflichtig. Die Vorschule (zwei Jahre Kindergarten oder eine Eingangsstufe) ist damit Teil der obligatorischen Schule, die Primarstufe dauert insgesamt acht Jahre. Es sind drei sprachregionale Modelle zu unterscheiden: In der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone besuchen die Kinder zunächst den Kindergarten, bevor sie in die Primarschule übertreten. In den Westschweizer Kantonen treten die Kinder in den „cycle 1“ ein, der die ersten vier Schuljahre umfasst. Im Kanton Tessin enthält der „ciclo 1“ die ersten vier Schuljahre sowie ein zusätzliches erstes Jahr Kindergarten für dreijährige Kinder, das jedoch freiwillig ist.

Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe I dauert drei Jahre und kennt drei Grundmodelle: das integrierte, das kooperative und das geteilte Modell. Das integrierte Modell sieht eine heterogene Stammklasse und leistungsdifferenzierte Niveaukurse in zwei oder drei Fächern vor. Im kooperativen Modell existieren zwei Stammklassen mit unterschiedlichem Anforderungsniveau sowie leistungsdifferenzierte Niveaukurse in einer Fremdsprache, in Mathematik sowie unter Umständen in einem dritten Fach. Im dritten Modell werden die Schüler/innen zwei bis vier Schultypen zugeteilt, die separat geführt werden. Zu den Zielsetzungen der Sekundarstufe I gehört die Vorbereitung auf verschiedene nachobligatorische Bildungsgänge der Sekundarstufe II.

Brückenangebote. Brückenangebote sind praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit. Sie ergänzen die Programme der obligatorischen Schulzeit im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung. Die Angebote dauern höchstens ein Jahr und werden zeitlich auf die Schule abgestimmt.

Sekundarstufe II. Sie umfasst die allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien resp. Maturitätsschulen) und die Berufsbildung. Diese zwei grossen Bildungszüge sind autonom strukturiert und stehen in einer hierarchieähnlichen Beziehung zueinander. Durchlässigkeit existiert noch kaum. Die Autonomie der Kantone ist auf dieser Stufe stärker eingeschränkt als auf den vorangehenden. Die Berufsbildung ist auf Bundesebene geregelt und wird von den Kantonen und den Berufsverbänden organisiert. Die Gymnasialbildung hat die Bedingungen des Maturitätsanerkennungsreglements MAR zu beachten, das von der EDK und dem Bund gemeinsam erlassen wird.

Berufsorientierte Weiterbildung. Durch berufsorientierte Weiterbildung sollen gelernte Personen ihr Berufswissen der technischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung anpassen und ihre Allgemeinbildung verbessern. Sie erhöhen damit ihre Berufschancen. Weiterbildung wird in verschiedener Form und von verschiedenen Institutionen (private und öffentliche Schulen, Betriebe, Verbände) angeboten. Die berufsorientierte Weiterbildung schliesst sowohl an die berufliche Grundbildung wie auch an die höhere Berufsbildung an.

Tertiärstufe. Diese Stufe umfasst die höhere Berufsbildung und die Universitäten. Die akademische Ausbildung an den Universitäten setzt ein Maturitätszeugnis voraus. Zu den Hochschulen, die über den berufsbildenden Weg erreicht werden können, zählen die Fachhochschulen, die eine abgeschlossene berufliche Grundbildung und eine Berufsmaturität voraussetzen. Die höheren Fachschulen, die zur nicht universitären Tertiärstufe gehören, bauen ebenfalls auf der beruflichen Grundbildung auf und bereiten durch Spezialisierung und Vertiefung zum Ausüben einer Tätigkeit im mittleren Kaderbereich vor. Die Lehrerbildung findet hauptsächlich an pädagogischen Hochschulen statt, die zum Hochschultypus Fachhochschule gehören. Als Zulassungsvoraussetzung gilt in der Regel die gymnasiale Maturität; sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind, können auch andere Studierende aufgenommen werden.

Für die Inhaber/innen eines Berufsmaturitätsausweises öffnet sich über eine Ergänzungsprüfung der Weg an eine universitäre Hochschule. Sie können mit der Ergänzungsprüfung das für ein Universitätsstudium notwendige Wissen in zentralen Fachbereichen nachweisen.

Fachhochschulen (FH). Der Hochschultypus Fachhochschule entstand in den 1990er-Jahren durch die Spezialisierung und den Zusammenschluss von rund 60 höheren Fachschulen. Die FH haben in kurzer Zeit einen festen Platz im schweizerischen Bildungssystem gefunden. Sie bieten praxis- und anwendungsorientierte Studiengänge mit berufsqualifizierenden Abschlüssen vor. Diese sind nach dem Bachelor-Master-System aufgebaut und eidgenössisch anerkannt. Wichtigstes Ausbildungsangebot ist das berufsqualifizierende Bachelorstudium, das den direkten Einstieg in die Arbeitswelt ermöglicht. Inhaberinnen und Inhaber altrechtlicher FH-Diplome dürfen seit dem 1. Januar 2009 zusätzlich den entsprechenden Bachelor-Titel (Bachelor of Arts/Bachelor of Science) tragen. Die früher ausgestellten FH-Diplome und geschützten Titel behalten ihre Gültigkeit. Es wird keine Titelumwandlung vorgenommen.

Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen Höherer Fachschulen, die in den 1990er Jahren zu Fachhochschulen geworden sind, können beim SBFI unter bestimmten Voraussetzungen den nachträglichen Erwerb des FH-Titels beantragen. Die 2008 eingeführten Masterstudiengänge vermitteln den Studierenden zusätzlich vertieftes, spezialisiertes und forschungsgestütztes Wissen und bereiten sie auf einen weitergehenden berufsqualifizierenden Abschluss vor. Ihre Einführung hat den Berufsbildungsweg aufgewertet und bietet qualifizierten Berufsleuten die Möglichkeit einer Weiterbildung auf höherem Niveau.

Bund und Kantone steuern das Fachhochschulsystem gemeinsam. Sie setzen sich dafür ein, die Qualität in Lehre und Forschung hochzuhalten und den Fachhochschulen optimale Rahmenbedingungen für ihre Weiterentwicklung zu verschaffen. Zu den aktuellen Herausforderungen im Fachhochschulbereich zählen die Fortsetzung der Bologna-Reform, die Positionierung der Fachhochschulen in der Hochschullandschaft Schweiz und im internationalen Kontext, der Ausbau der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung und die stärkere Vernetzung mit Universitäten und ETH.

Erwachsenenbildung oder Weiterbildung. Die Begriffe „Erwachsenenbildung„ und „Weiterbildung„ werden als Synonyme verwendet, jedoch besteht die Tendenz, den Begriff „Weiterbildung“ dem Begriff „Erwachsenenbildung„ vorzuziehen. Obwohl heute noch ein Unterschied zwischen berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung gemacht wird, sind Bestrebungen im Gange, die Trennung dieser beiden Bildungstypen aufzuheben. Sie sind noch durch unterschiedliche Gesetze geregelt und werden folglich unterschiedlich finanziert. In Wirklichkeit nähern sie sich immer mehr an.

Lebenslanges Lernen. Im Kontext des lebenslangen Lernens wird die Weiterbildung an Bedeutung gewinnen. Sie ist ein wichtiger Faktor zur Lösung sozialer Probleme wie Migration und Integration, Illettrismus, Aufrechterhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit, Gleichstellung der Geschlechter.





 

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