1.2.3 Die Einführung des eidgenössischen Berufsattests EBA


Mit dem Berufsbildungsgesetz – 1.1.2004 in Kraft gesetzt – wurde eine neue Bildungsstufe eingeführt. Sie basiert auf einer zweijährigen beruflichen Grundbildung und führt zu einem Berufsattest. Während einer Übergangsfrist wurden zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidg. Berufsattest für verschiedene Berufe eingeführt. Geregelt sind sie in der jeweiligen Bildungsverordnung. Die verschiedenen Verordnungen wurden laufend in Kraft gesetzt. Eine aktuelle Übersicht über die bestehenden zweijährigen beruflichen Grundbildungen ist auf der Internetseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) abrufbar.

Voraussetzung. Wer die obligatorische Schulzeit durchlaufen hat und mindestens fünfzehn Jahre alt ist, kann sich für eine Lehrstelle für eine zweijährige berufliche Grundbildung bewerben. Voraussetzung für den Beginn der Bildung ist der Abschluss eines Lehrvertrags.

Ausrichtung auf praktische Tätigkeit. Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest dauert zwei Jahre. Sie richtet sich an schulisch Schwächere und vermittelt einfachere, praktisch orientierte Tätigkeiten. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung der Berufstätigkeit mitbringt.

Schulische Hürden minimieren. Mit der zweijährigen beruflichen Grundbildung wird praktisch begabten Schülern und Schülerinnen, die schulisch schwächer sind, die Möglichkeit geboten, einen standardisierten Beruf zu erlernen. Damit wird die schulische Hürde für den Einstieg in die Berufsbildung herabgesetzt und „Spätzündern“ der Weg geebnet gleichwohl möglichst früh ins System einzusteigen und sich darin allenfalls weiterzuentwickeln.

Höhere individuelle Betreuung in der Berufsfachschule. An der Berufsfachschule werden der berufskundliche und der allgemeinbildende Unterricht in kleineren Klassen vermittelt, zudem wird die Methodik angepasst (z.B. Lernwerkstatt).

Stütz- und Freikurse. Die Berufsfachschule bietet Stütz- und Freikurse an, die so konzipiert sind, dass sie Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung besuchen können.

Nachteilsausgleich. Für Lernende mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen dürfen beim Lernen und bei Qualifikationsverfahren auf Grund ihrer Behinderung keine Nachteile entstehen. Mit dem Nachteilsausgleich, der die Prüfungserleichterungen ablöst, wird die rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung umgesetzt. Ein Nachteilsausgleich wird bei körperlichen Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten gewährt.

Eigene überbetriebliche Kurse. Die lernende Person besucht neben der Berufsfachschule in der Regel überbetriebliche Kurse, die speziell für die zweijährige berufliche Grundbildung konzipiert werden. In diesen Kursen werden Ergänzungen zur beruflichen Praxis und zur schulischen Bildung vermittelt.

Möglichkeit der Verlängerung. Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest dauert zwei Jahre. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, die berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest um ein Jahr zu verlängern oder zu verkürzen.

Individuelle Begleitung. Wer eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest durchläuft, wird bei Schwierigkeiten mit einer individuellen Begleitung unterstützt.

Sensibilisierte, spezielle Lehrbetriebe. Entscheiden sich Lehrbetriebe, zweijährige berufliche Grundbildungen durchzuführen, tun sie das meist, um denjenigen, die den Abschluss einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis nicht schaffen würden, zu einem standardisierten Berufsabschluss zu verhelfen. Sie wissen, dass der Betreuungsaufwand in der Regel grösser sein wird, als bei Lernenden, deren Schulleistungen besser sind.

Intensive Kooperation unter den drei Lernorten. Die Bildung findet an den drei Lernorten Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs und Berufsfachschule statt. Damit die Lernenden eine zweijährige berufliche Grundbildung erfolgreich abschliessen können, müssen die Verantwortlichen der drei Lernorte die Bildungsplanung gegenseitig genau abstimmen. Bei der Koordination muss das Merkmal der Lernschwäche der jungen Leute besonders berücksichtigt werden.

Abschluss. Die zweijährige berufliche Grundbildung führt zu einem Berufsattest. Sie schliesst mit einem Qualifikationsverfahren (in der Regel mit einer Prüfung) ab. Dabei werden die in der Praxis erworbenen Kompetenzen stark gewichtet.

Übertritt in eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis. Die Absolventin, der Absolvent einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest kann auch in eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis übertreten. Die bereits erworbenen Fähigkeiten werden bei der weiteren Bildung im Berufsfeld angerechnet. Die Durchlässigkeit wird in den jeweiligen Bildungsverordnungen entsprechend geregelt.

Unterschiede zur Anlehre. Im Berufsbildungsgesetz, das 2004 in Kraft getreten ist, wird die Anlehre durch die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest abgelöst. Im Gegensatz zur Anlehre, bei der nach einem individuell gestalteten Programm ausgebildet wird, ist die zweijährige berufliche Grundbildung eine standardisierte Bildung. Somit haben auch schulisch schwächere Jugendliche die Möglichkeit, einen anerkannten eidgenössischen Berufsabschluss mit Anschlussmöglichkeiten zu erlangen. In einem Berufsfeld werden noch so lange Anlehren angeboten, bis eine Verordnung für eine zweijährige berufliche Grundbildung in Kraft ist. Danach wird in diesem Berufsfeld keine Anlehre mehr bewilligt.

Quelle: Merkblatt SDBB, Zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest.





 

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